Halal

HALAL DEPARTMENT UND IGGÖ DIENSTLEISTUNGS GMBH

Formulierung einheitlicher Halal-Richtlinien

Gemäß § 12 Abs. 1 IslamG 2015 hat die IGGÖ das Recht, in Österreich die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren.

Vielen der über 700.000 österreichischen Muslim*innen ist die Verfügbarkeit von Halal-Lebensmittel ein großes Anliegen. Ob Produzent*innen jedoch tatsächlich die vorgegebenen Qualitätsstandards erfüllen, war in der Vergangenheit nicht immer uneingeschränkt nachvollziehbar.

Einheitliche Halal-Richtlinien zu formulieren stand in den vergangenen Jahren daher im Fokus der IGGÖ. Die Erarbeitung erfolgte durch das Fachorgan für die Glaubenslehre der IGGÖ, dem Theologischen Beratungsrat. Ihre Wirksamkeit erlangen die Halal-Richtlinien schließlich durch den Beschluss des Obersten Rates im September 2022.

IGGÖ als Akkreditierungsstelle für Halal-Zertifizierer

Im Jahr 2019 wurde erstmals neben eines eigenes Halal Department auch die “IGGÖ Dienstleistungs-GmbH” gegründet, deren gemeinsame Aufgabe zunächst unter anderem in der strategischen Ausrichtung der IGGÖ am Halal-Markt lag. Waren die Bestrebungen zunächst darauf gerichtet, Halal-Produkte selbst zu zertifizieren, kam es jedoch zu einer Umpositionierung, die der Rolle der IGGÖ als staatlich anerkannte Religionsgesellschaft und religionsgesellschaftliche Oberbehörde besser gerecht wird. So etablierte sich die IGGÖ als Akkreditierungsstelle für Halal-Zertifizierer bzw. Zertifizierungsinstitute, die ihre Dienste gemäß den Halal-Richtlinien der IGGÖ ausführen möchte und einer Kultusgemeinde zugehört, die im Schurarat der IGGÖ vertreten sind. Die akkreditierten Trägerinstitute verpflichten sich, nur solche Produkte, deren Halal-Beschaffenheit nach den vorgegebenen Richtlinien gesichert sind, mit dem Halal-Siegel zu kennzeichnen. Derzeit erfolgt die Akkreditierung von Betrieben und Produkten aus der Lebensmittel-, Kosmetik- und pharmazeutischen Branche.

Internationale Zusammenarbeit

Ein intensiver Austausch mit Zertifizierungs- bzw. Akkreditierungsstellen im Ausland war aufgrund der Coronapandemie in den vergangenen Jahren nur sehr eingeschränkt möglich. Nichtdestotrotz konnten Kontakte mit Instituten und diplomatische Vertretungen einzelner Länder, wie etwa Indonesien, Bosnien, Deutschland, der Türkei oder dem Königreich Saudi-Arabien geknüpft werden, um die internationale Akzeptanz und Anerkennung der IGGÖ als Akkreditierungsstelle zu erhöhen. Auch eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich wird zukünftig angestrebt, um als Partner auf dem Halal-Markt international stärker auftreten zu können.

Verpflichtender Lehrgang für Halal-Ermächtigungen

Gerade rund um das islamische Opferfest gewinnt die Frage nach der Einhaltung von Qualitätsstandards in der Produktion von Halal-Fleischprodukten an Bedeutung, denn die Bewilligung von Anträgen auf sogenannte Halal-Ermächtigungen durch die IGGÖ ist für Unternehmen Voraussetzung für eine behördliche Genehmigung der Durchführung von Schächtungen nach religiösem Ritus.

Um eine deutliche Erhöhung der Standards für Halal-Produkte zu erwirken, hat die IGGÖ im Austausch mit dem zuständigen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) und Tierschutzorganisationen einen maßgeschneiderten Lehrgang für Unternehmen und Personen, die bei der IGGÖ um eine Halal-Ermächtigung ansuchen, konzeptioniert. Zu den Inhalten der Fortbildung zählen unter anderem islamisch-theologische Grundlagen und die Vermittlung der Halal-Richtlinien, Kenntnissen aus dem Bereich des Tierschutzgesetzes und der Tierhaltung, Grundlagen der Hygiene sowie Erläuterungen zu den Abläufen von Akkreditierungs- und Zertifizierungsprozessen.

Die Fortbildung wurde erstmals im Juni 2022 von Fachexpert*innen angeboten. Eine positive Absolvierung gilt seither als Voraussetzung für die Verleihung einer Halal-Ermächtigung und ist daher auch verpflichtend für all jene, die um eine Genehmigung für Schächtungen anlässlich des Opferfestes ansuchen. Verstöße gegen die im Lehrgang vermittelten Richtlinien führen zum sofortigen Entzug der Berechtigung.

Das Halal Department der IGGÖ fungiert daher nicht nur als Kontrollorgan für von der IGGÖ akkreditierte Kultusgemeinden, sondern bietet auch ein vollkommen neues Schulungsangebot an. Durch die neuen Verfahren soll das Vertrauen der österreichischen Muslim*innen in die Halal-Konformität der von ihnen erworbenen Lebensmittel gestärkt und die in der Bevölkerung zum Teil bestehenden Vorbehalte gegen bestimmte islamische Riten abgebaut werden.

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