Zakat und Fitra

Zakat

Die Zakat ist eine Art Sozialabgabe und gehört zu den fünf Säulen des Islams. Sie ist für jede*n erwachsene*n Muslim*in, die oder der über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, verpflichtend.

Wer von den Abgaben, die in einem Fonds gesammelt werden, profitiert, wird im Koran, in der Sure Tawba, Vers 60 erklärt:

Die Zakat ist nur für die Armen und Bedürftigen und die, welche sich um die Verwaltung (der Zakat) bemühen, und die, deren Herzen gewonnen werden sollen, und für die Gefangenen und die Schuldner und die Sache Allahs und den Reisenden. (Das ist) eine Vorschrift von Allah. Siehe, Allah ist wissend und weise.“ 

 

Fitra

Die Fitra-Abgabe ist eine besondere Form der Zakat im Ramadan, die die jährliche Zahlung der Zakat nicht ersetzt. Die Entrichtung der Zakat-ul-Fitr für Arme und Bedürftige ist eine Pflicht für alle Muslim*innen, die über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und muss spätestens zum Festtag entrichtet werden! 

Entrichten Sie Ihre Zakat-ul-Fitr rechtzeitig in Ihrer Moschee oder direkt an die IGGÖ, deren theologischer Beratungsrat die Verteilung an Bedürftige koordiniert:

Die Höhe der Zakat-ul-Fitr beträgt im Jahr 2024 13 €.

Sollten Sie die Zakat oder Zakat-ul Fitr an die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
entrichten wollen, verwenden Sie bitte folgende Kontoinformationen:
Kontoinhaberin: Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)
IBAN: AT67 1200 0100 0653 1965
BIC: BKAUATWW
Verwendungszweck: „Zakat“ oder „Zakat ul fitr“

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