Struktur der IGGÖ

Die Organe der IGGÖ

Der Schura-Rat

Der Schura-Rat ist das Legislativorgan der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Er legt die Grundsätze und Leitlinien für die Wahrnehmung sämtlicher Aufgaben der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich fest und ist unter anderem für die Festlegung und nähere Ausgestaltung ihrer Aufgaben (vgl. Artikel 2 Abs. 3) zuständig.

Die Mitglieder des Schura-Rates werden in den jeweiligen Kultusgemeinden und im Beirat zum Schurarat intern gewählt und entsprechend ihrer Größe in den Schurarat entsendet, wobei am Tag der Entsendung das 18. Lebensjahr vollendet sein muss. Der Schura-Rat wählt aus seiner Mitte seine*n Vorsitzende*n, deren*dessen Stellvertreter*in sowie die*den Generalsekretär*in.

Die genaue Anzahl der zu entsendenden Mitglieder in den Schura-Rat hängt von der Anzahl an – seit mindestens drei Jahren betriebenen – Moscheeeinrichtungen ab. Kultusgemeinden entsenden pro 5 Moscheeeinrichtungen je ein Mitglied.
Moscheegemeinden und Fachvereine im Sinne der Artikel 20 und 21 sind Teil eines Beirats zum Schurarat. Dieser Beirat entsendet bei Vorliegen von 15 Moscheeeinrichtungen je 1 Mitglied.

Der Oberste Rat

Der Oberste Rat ist das oberste Verwaltungsorgan der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Er fasst in allen Angelegenheiten des Wirkungsbereiches der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind, die erforderlichen Beschlüsse, kontrolliert deren ordnungsgemäße Umsetzung und überwacht die Geschäftsführung in allen Zweigen der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich wird nach außen durch den Vorsitzenden des Obersten Rates vertreten. Er ist gleichzeitig Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich.

Der Präsident

Der Präsident der IGGÖ wird für eine Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt. Er ist zugleich der Vorsitzender und hat die Leitung des Obersten Rates inne. Der Präsident vertritt die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich nach außen.

Amtierender Präsident der IGGÖ ist seit 8. Dezember 2018 der Jurist Mag. Ümit Vural.

Zahlreiche Organisationseinheiten der Glaubensgemeinschaft sind im Büro des Präsidenten angesiedelt.

Der theologische Beratungsrat

Der Beratungsrat ist das Fachorgan der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich für Glaubenslehre (insbesondere die Lehre des Islam im Sinne der Islamischen Glaubensgemeinschaften in Österreich) und für religiöse Angelegenheiten. Er besteht aus dem Mufti, je einem Vertreter der Kultusgemeinden und einem Vertreter des Beirates zum Schurarat. Er kann je nach Bedarf weitere Mitglieder aufnehmen, um der Vielfalt der Rechtsschulen gerecht zu werden.

Der Imame-Rat

Der Imame-Rat ist das Fachorgan der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich für Gottesdienstlehre und Morallehre. Er besteht aus dem Mufti und den ersten Imamen der Religionsgemeinden.

Der Mufti

Der Mufti der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich wird auf Vorschlag des Obersten Rates von den Mitgliedern des Schura-Rates mit einfacher Mehrheit gewählt. Er muss die erforderlichen religiösen und bildungsmäßigen Voraussetzungen besitzen. Dafür ist zumindest ein Abschluss einer Hochschule für islamische Studien oder eine Promovierung an einer traditionellen islamischen Gelehrtenstätte erforderlich.

Die Innere Struktur der IGGÖ

Islamische Religionsgemeinden

Die Aufgaben der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich als religionsgesellschaftliche Oberbehörde werden in den Bundesländern durch islamische Religionsgemeinden besorgt, soweit dadurch nicht überregionale Interessen betroffen sind. Die Religionsgemeinden unterstehen bei der Vollziehung von Aufgaben der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich dem Obersten Rat und sind an dessen Weisungen gebunden.

Kultusgemeinden

Kultusgemeinden sind Teile der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich; sie sind zugleich selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie haben für die Befriedigung der religiösen, kulturellen und sozialen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und der bewährten Traditionen, sowie für die Bereitstellung der dafür erforderlichen Einrichtungen sowie für die Ausbildung des erforderlichen Personals zu sorgen.

Kultusgemeinden können nur gegründet werden, wenn deren Bestand und wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit gesichert ist und die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich der Gründung zustimmt.

Moscheegemeinden

Moscheegemeinden sind Teile der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich; sie sind im Sinne des § 7 Z 3 iVm § 23 Abs 4 Islamgesetz nach innerreligionsgesellschaftlichem Recht mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Einrichtungen (und zugleich selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts). Sie haben für die Befriedigung der religiösen und sozialen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und für die Bereitstellung der dafür erforderlichen Einrichtungen zu sorgen.

Moscheegemeinden können nur gegründet werden, wenn deren Bestand und wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit gesichert ist und die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich der Gründung zustimmt.

Fachvereine

Fachvereine sind Teile der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich; sie sind im Sinne des § 7 Z 3 iVm § 23 Abs 4 Islamgesetz nach innerreligionsgesellschaftlichem Recht mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Einrichtungen (und zugleich selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts). Sie haben für die Befriedigung der religiösen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und Bereitstellung der dafür erforderlichen Einrichtungen zu sorgen.

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IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich1 tag ago
Der islamische Religionsunterricht ist eines, wenn nicht das wichtigste Aushängeschild unserer Glaubensgemeinschaft und der kontinuierliche Anstieg an Schüler*innen, die unseren Unterricht österreichweit besuchen, bestärkt uns in unseren Bemühungen im Bildungsbereich der letzten Jahre.
Dementsprechend viel gab es bei der gestrigen Online-Sitzung mit den islamischen Religionslehrer*innen aller Bundesländer mit dem Team des Schulamtes, des Bildungsamtes und dem Präsidenten zu besprechen, gerade was die neuesten Entwicklungen im administrativen und didaktischen Bereich betrifft.

Herzlichen Dank für die zahlreiche Teilnahme und den regen Austausch und alles Gute für das kommende Schuljahr!
IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich4 tage ago
Das Thema islamische Seelsorge ist eines, das in unserer schnelllebigen Zeit auch innerhalb unserer Gemeinschaft immer wichtiger wird.

Die SALAM-Telefonseelsorge wurde daher im Herbst 2020 als Ergänzung zu den bisherigen Seelsorgeangeboten der IGGÖ etabliert und erfreut sich seither einer kontinuierlich steigenden Nachfrage. Dies ist vor allem dem unschätzbaren Einsatz der engagierten Menschen zu verdanken, die ehrenamtlich dazu bereit sind, Menschen in schwierigen Lebensphasen ein offenes Ohr zu schenken und die Erreichbarkeit der Telefonseelsorge in den vergangenen Monaten ausgeweitet haben. Einen Bericht über ihre Tätigkeit sowie die Möglichkeit der Etablierung einer Ausbildung nach Vorbild der Spitalseelsorge waren wichtige Anliegen, die das Team heute mit Präsident Vural besprechen konnten.

Danke für den Besuch!
IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich4 tage ago
Wir wünschen einen guten Start in die neue Woche!
IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich1 woche ago
Präsident Vural mit einem Ausblick auf die Aktivitäten der Glaubensgemeinschaft in den kommenden Wochen und die Vorbereitungen der Wahlen im Dezember 2023.

Sollten Sie einen Beitrag zu den Sanierungsarbeiten an unserer Zentrale leisten wollen, spenden Sie bitte an:
Bankverbindung:
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
IBAN: AT94 1100 0002 3784 0400
Verwendungszweck: Sanierung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich1 woche ago
In den vergangenen Tagen haben schwere Naturkatastrophen Nordafrika heimgesucht. Ein verheerendes Erdbeben hat Marokko erschüttert, während Libyen mit verheerenden Überschwemmungen zu kämpfen hat. Tausende Menschen stehen vor zerstörten Häusern, dem Verlust von Angehörigen und einem dringenden Bedarf an humanitärer Hilfe. Unsere Gedanken und Gebete sind in diesen schweren Stunden bei ihnen.

In diesen schweren Zeiten ist es unsere moralische Pflicht, unseren Mitmenschen beizustehen. Als Islamische Glaubensgemeinschaft rufen wir Sie daher dringend dazu auf, sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bei der Nothilfe für die Opfer dieser beiden Katastrophen zu beteiligen. Vielen Dank für Ihre Spende und Unterstützung!

Jetzt spenden unter:

Bankverbindung:
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
IBAN: AT67 1200 0100 0653 1965
Verwendungszweck: Libyen

Spendenhotline der IGGÖ: Tel. 0901 500 810 (Pro Anruf spenden Sie 5 Euro)
IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
IGGÖ - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich1 woche ago
Wir alle haben die erschütternden Bilder und Nachrichten von den verheerenden Überschwemmungen in Libyen gesehen. Tausende Menschen haben ihre Häuser, ihr Hab und Gut und ihre Angehörigen verloren. Unsere Gedanken und Gebete sind bei der kontinuierlich steigenden Anzahl an Todesopfern und ihren Familien.

Erst gestern hat die IGGÖ eine Spendensammlung für die Opfer des schweren Erdbebens in Marokko gestartet. Nun weitet sie die Aktion auf die Unterstützung der internationalen Organisationen in Libyen aus, um Soforthilfe leisten sowie dringend benötigte Hilfsgüter und Unterkünfte bereitstellen zu können.

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Jeder Beitrag, sei er groß oder klein, macht einen Unterschied! Vielen Dank im Voraus für Ihre Großzügigkeit und Ihr Mitgefühl.
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