Bildungsamt

Seit ihrer Gründung ist die Islamische Glaubensgemeinschaft um die Sicherung der möglichen Religionsausübung von Muslim*innen in Österreich bemüht. Eine zentrale Aufgabe kommt dem Bildungsbereich zu. Es ist unverzichtbar, die Bildungsangebote kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern, was Unterricht, Personal und Organisation betrifft. Es handelt sich um einen stetigen Prozess, eine stetige Anstrengung.

Das Bildungsamt wurde im Jahr 2021 innerhalb des Präsidialbüros etabliert. Die Geschäfte des Bildungsamtes sind unter der Leitung der/des Bildungsamtsleiter*in zu besorgen, der/die im Auftrag des Präsidenten der IGGÖ arbeitet, alle schul- und bildungspolitischen Interessen der Glaubensgemeinschaft vertritt und als Schnittstelle zwischen den Bildungseinrichtungen der IGGÖ fungiert.

Der Geschäftsablauf des Bildungsamtes wird durch die Geschäftsordnung geregelt. Diese Geschäftsordnung trat mit Beschluss des Obersten Rates in seiner 24. Sitzung am 18.12.2021 in Kraft.

Gemäß § 6 der Geschäftsordnung kommen dem Bildungsamt nachstehende Aufgaben zu:

  1. Grundsätzliche Angelegenheiten; durch welche das Bildungsamt der IGGÖ strategische, bildungs- oder rechtspolitische Ziele ausarbeitet und als Entscheidungsgrundlage dem Präsidenten und dem Obersten Rat vorlegt.
  2. Erlassung von internen Ordnungen und Aussendung von Rundschreiben für alle, die im Wirkungsbereich des Bildungsamtes tätig sind.
  3. Sicherstellung der Verbreitung der Lehre des Islam iS der IGGÖ, welche vom theologischen Beratungsrat vorgegeben ist, in allen Schulen des Bundesgebiets im Religionsunterricht, insbesondere die Beachtung der Inhalte und Ziele des Religionsunterrichts.
  4. Koordination der im (schulischen) Religionsunterricht und Religionsgemeinden der IGGÖ-Tätigen, insbesondere hinsichtlich ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildung im fachlichen und spirituellen Bereich, sowie die Koordination um ihre Ernennung, Bevollmächtigung, Bestellung und dienstrechtliche Stellung durch den Obersten Rat.
  5. Bearbeitung allfälliger Angelegenheiten der islamischen Privatschulen, insbesondere der Kontaktpflege zu deren Interessengruppen und Schulerhaltern.

Für die Umsetzung der Geschäftsordnung und Verwirklichung der Ziele sind einzelne Organisationseinheiten und Einrichtung im Bildungsamt organisiert:

  1. für die Verwaltung der Aufgaben betreffend den islamischen Religionsunterricht an Schulen gem. § 7 (1) das Schulamt;
  2. für die unmittelbare Aufsicht über den islamischen Religionsunterricht gem. § 7 (2) das Fachinspektorat;
  3. als zuständige Stelle für die Aus- Fort und Weiterbildung der Religionslehrer/innendas Institut für Islamische Religion an der Kirchlich Pädagogischen Hochschule in Wien, gem. §1 des Kooperationsvertrages zwischen IGGÖ und KPH Wien/Krems;
  4. eigene Privatschule, Islamische Fachschule für Soziale Bildung (als Schulerhalter);
  5. für die Koordination des informellen Lernangebotes in den Bundesländern gem. § 7 (6) die Bildungsreferate der Islamischen Religionsgemeinden in den Bundesländern

 

Organigramm des Bildungsamtes

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