Imame und Seelsorger*innen

Allgemeines

Obgleich unterschiedliche Definitionen des Begriffs “Imam” existieren, werden unter Imam im Wesentlichen „Vorbeter“ verstanden bzw. eine religiöse Persönlichkeit, die eine geistige Leitungsfunktion haben und als Vorbild fungieren.

Die Arbeitsbereiche eines Imams sind abwechslungsreich. Sie umfassen:

  • Die Gestaltung des islamisch-religiösen Gemeindelebens, d.h. die Einführung in die religiösen Praktiken,
    Planung und Durchführung von religiösen Aktivitäten und Festen, Beratung der Mitglieder sowie Nicht-mitglieder in religiösen Fragen und Angelegenheiten, Vorbeten bei den täglichen Gebeten sowie den Freitags- und Festgebeten, Durchführung von seelsorgerischen Aufgaben.
  • Abhalten von Freitagspredigten.
  • Einführung in die Lehren des Korans: Dies umfasst die Einführung in die Schrift des Korans, die Befähigung zur Rezitation sowie die Auslegung bzw. Interpretation des Korans.
  • Beziehungen zu anderen religiösen und nichtreligiösen Institutionen und Einrichtungen pflegen.

Ausübung der Tätigkeit als Imam/Seelsorger*in/Vaez

Für die Anstellung des Imams und für den Erhalt eines Imamedekrets ist von Seiten der Moschee das Einvernehmen mit der IGGÖ zu suchen. Auch bei der Einladung von Gastimamen ist diese Vorgehensweise ausnahmslos einzuhalten.

Festzuhalten ist, dass auch Frauen im Gemeindeleben religiöse Leitungsfunktionen innehaben können. Bekannt ist etwa die Bezeichnung „Hodscha“ für Frauen, die als Lehrerinnen fungieren, darüber hinaus sich bei entsprechender Qualifikation auch bei Fragen der Theologie aktiv im innermuslimischen Diskurs einbringen. Die Bezeichnung „Vaez“ umreißt mehr die seelsorgerischen Aufgaben, die Frauen übernehmen können. Die genannten Kompetenzen sind also mehrheitlich auch auf diese Frauen anzuwenden.

Informationen zum Prozedere für die Bestellung von Imamen und Seelsorger*innen

Kompetenzen

  •  Islamisch-theologische Kompetenz: Islamisch-theologisch fundiertes Wissen und Verständnis mit breitem Spektrum. Dazu die Fähigkeit mit Pluralismus umgehen zu können, respektvoller und zugleich kritischer Umgang mit unterschiedlichen Meinungen und Positionen. Fähigkeit die Lebenswirklichkeit der
    Gemeinde in der theologischen Arbeit zu berücksichtigen und so kontextorientiert mit Fragen religiöser
    Praxis umzugehen.
  • Islamisch-religionspädagogische Kompetenz: Die Aufgabenbereiche der Imame umfassen neben religiösen auch soziale, pädagogische und andere Aktivtäten. Aus diesem Grund erfordert die Bewältigung vielfältiger Anforderungen im Imam-Beruf genauso islamisch-religionspädagogische Kompetenzen, besonders folgende: Sensibilitäts-, Wahrnehmungs-, Reflexions- und Kommunikationsfähigkeiten.
  • Sprachkompetenz: Gute Kenntnis der arabischen Sprache ist begrüßenswert, um die Quellen im Original studieren und verstehen zu können. Angemessene Sprachkenntnisse, was die Landessprache des Wohnlandes betrifft. Ziel ist die Beherrschung der deutschen Sprache auf mind. B2-Niveau.
  • Interkulturelle und interreligiöse Kompetenz: Interkulturelle Kompetenz umfasst Kenntnisse und Fähigkeiten mit Menschen anderer kultureller Hintergründe umgehen und zusammenarbeiten zu können. Wichtige Faktoren sind dabei interkulturelle Sensibilität sowie die emotionale Kompetenz. Interreligiöse Kompetenz umfasst Grundkenntnisse über verschiedene Religionen sowie Fähigkeiten interreligiösen Dialog führen und interreligiöse Kooperationen eingehen zu können. Zentral ist dabei auch eine Haltung der Aufgeschlossenheit und der Einsicht in die gottgewollte Vielfalt der Religionen und Weltanschauungen.

Bei aller innermuslimischen Vielfalt ist mit der Lehre der Islamischen Glaubensgemeinschaft ein gemeinsamer Rahmen der theologischen Ausrichtung niedergelegt. Darüber hinaus hat sich eine Linie der Islamischen Glaubensgemeinschaft entwickelt, die sich in der Verfassung der IGGÖ, in den Abschlussdokumenten der Imamekonferenzen und dem öffentlichen Auftreten insgesamt manifestiert. Von allen Einrichtungen der IGGÖ wird erwartet, dass sie diese Linie aktiv mittragen.

Fort- und Weiterbildung von Imamen

Die Imame-Weiterbildung muss kurzfristig, mittelfristig und langfristig von der IGGÖ geplant und ausgeführt werden. Eingeschlossen sollen hier auch Frauen sein, die innerhalb des Gemeindelebens als Multiplikatorinnen für theologische Inhalte fungieren. Es geht einerseits um die Planung und Durchführung von Lehrgängen, v.a. in religionspädagogischen und sozialen Bereichen. Und andererseits soll ein vielfältiges Angebot an Weiterbildungskursen und -seminaren geschaffen werden, besonders zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit und zu interreligiösen und interkulturellen Themen.

Kontakt

Gemeindeabteilung der IGGÖ

Bernardgasse 5, 1070 Wien
Tel: +43 1 526 31 22 -4
Mail: gemeinden@derislam.at

Share This