Ramadan

Der Fastenmonat Ramadan

Der Tradierung zufolge wurde dem Propheten Muhammad (s) im neunten Monat des islamischen Mondkalenders, dem sogenannten Ramadan, die Heilige Schrift des Islam, der Qur’an, überliefert. Im Ramadan fasten Muslim*innen von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Mit dem gemeinsamen Iftar-Mahl wird das Fasten am Abend beendet.
Das Fasten dient vor allem dazu, sich Allahs und des Wesentlichen im Leben bewusster zu werden. Muslim*innen bemühen sich durch Verzicht ihr Temperament zu kontrollieren, die zahlreichen Segnungen in ihrem Leben zu erkennen, ihren Charakter zu verbessern und ihren Glauben zu stärken. Das Fasten verliert seinen Sinn, wenn es sich nicht positiv im eigenen Verhalten zeigt. Fastende sollten sich daher besonders vorbildlich verhalten und sich bemühen, ihren Aufgaben wie gewohnt nachzukommen, sei es im sozialen Bereich, in der Arbeit, in der Schule oder auch zu Hause.

Kinder, Personen mit körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen, chronisch Kranke und Hochbetagte sind vom Fasten befreit. Versäumte Fastentage nachzuholen ist für alle jene zulässig, die akut erkrankt sind, sich auf Reise befinden, schwangere und stillende Frauen, Frauen im Wochenbett oder in der Menstruation. Diese Erleichterungsregeln sind im Qur’an und in den islamischen Überlieferungen festgeschrieben.

Informationen für Schüler*innen, Eltern und Lehrpersonal

Für Muslim*innen ist der Ramadan eine ganz besondere Zeit, die sie dazu nutzen, um bewusster und sozialer zu leben und sich anzustrengen, ihre guten Taten zu mehren. Der Ramadan ändert aber gleichzeitig auch den gewohnten Lebensrhythmus. Das bringt für den Schulalltag eine Reihe von Fragen mit sich.
Für Schüler*innen, Eltern und Lehrenden stellte die IGGÖ zur Orientierung einen kurzen Leitfaden mit den Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Fastenmonat zusammen.

Zakat und Fitra

Die Zakat ist eine Art Sozialabgabe und gehört zu den fünf Säulen des Islams. Sie ist für jede*n erwachsene*n Muslim*in, die oder der über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, verpflichtend.

Die Fitra-Abgabe hingegen ist eine besondere Form der Zakat. Sie wird jeweils am Ende des Fastenmonats Ramadan entrichtet, ersetzt aber nicht die jährliche Zahlung der Zakat.
Mit den Einnahmen aus Zakat- und Fitra hilft die IGGÖ bedürftigen Menschen. Gleichzeitig fördert sie damit die religiöse und kulturelle Bildung muslimischer Kinder in Österreich.

Kontoinhaberin: Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)
IBAN: AT67 1200 0100 0653 1965
BIC: BKAUATWW
Verwendungszweck: „Zakat“ oder „Zakat ul fitr“

Gebetszeiten

Share This