Aktualisierung der Schutzmaßnahmen ab 10.6.2021

09.06.2021 | Coronakrise, News

m Hinblick auf die geänderten Rahmenbedingungen und die neue COVID-19-Öffnungsverordnung, die ab 10.6. in Kraft tritt, ergeben sich auch für die Abhaltung von Gottesdiensten erneute Erleichterungen.

So ist nunmehr ein Personen-Mindestabstand von 1 Meter statt bisher 2 Metern vorgesehen. Weiters entfällt für das Gebet im Freien die bisherige Maskenpflicht (§ 13 Abs. 6 neu).

Ab morgen gelten daher österreichweit in allen Moscheen folgende Schutzmaßnahmen:

  • Verringerter Sicherheitsabstand von 1m
  • Verpflichtendes und durchgehendes Tragen einer FFP2-Maske im Innenraum
  • Beim Gebet im Freien kann auf das Tragen einer Schutzmaske verzichtet werden
  • Mitnahme eines eigenen Gebetsteppichs
  • Verzicht auf Händeschütteln und Umarmungen
  • Bereitstellung von Händedesinfektionsmittel und regelmäßige
  • Desinfektion häufig genutzter Flächen
  • Menschenansammlungen vor und im Gebäude sind zu vermeiden
  • Regelmäßige Testung des Moscheepersonals empfohlen
  • Personen mit Krankheitssymptomen ist der Besuch untersagt
  • Angehörigen von Risikogruppen wird empfohlen, die Moschee zu meiden

Wir danken für Ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit!

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