Kindeswohl darf nicht gegen Religionsfreiheit ausgespielt werden; Klarstellung der Ministerin notwendig
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) zeigt sich über eine aktuelle Aussage von Kultusministerin Claudia Plakolm zum islamischen Kopftuch zutiefst irritiert. In einem auf Social Media geteilten Video spricht die Ministerin davon, das Kopftuch sei ein Ausdruck „extremistischer Tendenzen“ und stellte ein Verbot für Mädchen in den Raum, begründet mit dem Schutz des Kindes.
„Die Verbindung des Kopftuchs als Ausdruck der religiösen Praxis einer in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft mit „extremistischen Tendenzen“ verunsichert nicht nur viele junge Musliminnen, sondern auch all jene, die auf den Schutz von Religionsfreiheit und Gleichbehandlung vertrauen“, erklärt Präsident Mag. iur. Ümit Vural.
Zugleich warnt die IGGÖ davor, das Kindeswohl für pauschalisierende Maßnahmen zu instrumentalisieren: „Das Kindeswohl ist ein hohes Gut, welches nicht gegen Grundrechte ausgespielt werden darf. Wer Mädchen pauschal die religiöse Selbstbestimmung abspricht, verfehlt den Kern des Kinderschutzes“, so Vural.
Ein zeitgemäßes Verständnis von Kindeswohl müsse die Vielfalt von Lebensrealitäten anerkennen, nicht versuchen, Kinder an ein einheitliches gesellschaftliches Leitbild anzupassen.
Die IGGÖ signalisiert Gesprächsbereitschaft und lädt die Ministerin zu einem vertraulichen Austausch mit muslimischen Pädagoginnen, Eltern und Jugendlichen ein. „Sollte die Aussage missverständlich gewesen sein, wäre eine öffentliche Klarstellung dringend erforderlich, auch im Sinne eines respektvollen gesellschaftlichen Dialogs“, so Vural abschließend.