Stellungnahme des Präsidenten: Verknüpfung zwischen steigender Anzahl muslimischer Schüler:innen und Forderung nach Demokratiebildung bedenklich!

11.06.2024 | News, Schulamt, Stellungnahmen

Präsident Vural äußert sich zu den Forderungen des Wiener Vize-Bürgermeisters im Zusammenhang mit den jüngsten Erhebungen der Bildungsdirektion Wien und betont, dass er die Demokratiebildung unterstützt, jedoch nicht als Ersatz für den Religionsunterricht. Er sieht beide Fächer als wichtig und komplementär für eine pluralistische Gesellschaft an. Vural warnt davor, die steigende Anzahl muslimischer Schüler:innen mit der Forderung nach mehr Demokratiebildung zu verknüpfen, und betont die Bedeutung des islamischen Religionsunterrichts für das gesellschaftliche Engagement und den interreligiösen Dialog. Eine Abschaffung des Religionsunterrichts würde nicht nur gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, sondern auch die religiöse Bildung in nicht reglementierte Bereiche verlagern, was er als unüberlegte Forderung ansieht.

“Ich unterstütze die Forderung nach Demokratiebildung, jedoch nicht auf Kosten des Religionsunterrichts. Beide Fächer erfüllen unterschiedliche, jedoch sich ergänzende Funktionen und tragen zur Entwicklung einer respektvollen, pluralistischen Gesellschaft bei. Eine Verknüpfung zwischen der steigenden Anzahl muslimischer Schüler:innen und der Forderung nach Demokratiebildung halte ich für bedenklich.

Viele Menschen in Österreich identifizieren sich stark mit ihrer jeweiligen religiösen Tradition. Im islamischen Religionsunterricht werden Schüler:innen ermutigt, sich mit ihrem Glauben auseinanderzusetzen, sich verantwortlich in die Gesellschaft einzubringen und nicht zuletzt die Kompatibilität einer muslimischen Lebensweise mit dem Zugehörigkeitsgefühl zur österreichischen Gesellschaft zu erkennen. Der Religionsunterricht fördert den interreligiösen Dialog und das Verständnis zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften.

Die Abschaffung des Religionsunterrichts würde nicht nur gegen verfassungsrechtliche und gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Sie würde auch bedeuten, religiöse Bildung in einen Bereich außerhalb der bestehenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu verlagern, ohne Betreuung durch qualifizierte Pädagog:innen – eine unüberlegte Forderung!”

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