Rechtzeitige Entrichtung der Zakat-ul-Fitr

02.04.2024 | News, Ramadan

Die Fitra-Abgabe ist eine besondere Form der Zakat im Ramadan, die die jährliche Zahlung der Zakat nicht ersetzt. Die Entrichtung der Zakat-ul-Fitr für Arme und Bedürftige ist eine Pflicht für alle Muslim*innen, die über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen.

Für die Entrichtung der Zakat gibt es keinen festgelegten Zeitpunkt, die meisten Muslim:innen entrichten sie gerne im Monat Ramadan. Verpflichtend ist es jedoch, die Zakat ul Fitr und Fidya noch vor der Verrichtung des Festgebets am 10. April 2024 zu entrichten.

Entrichten Sie Ihre Zakat-ul-Fitr und Fidya daher rechtzeitig in Ihrer Moschee oder direkt an die IGGÖ, deren theologischer Beratungsrat die Verteilung an Bedürftige koordiniert.

Die Höhe der Zakat-ul-Fitr und Fidya beträgt im Jahr 2024 13 €.

Bankverbindung

Kontoinhaberin: Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)
IBAN: AT67 1200 0100 0653 1965
BIC: BKAUATWW
Verwendungszweck: „Zakat“ oder „Zakat ul fitr“

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