Fristen zur Bekanntgabe des „persönlichen Feiertags“

27.12.2023 | Bildungsamt, News, Opferfest, Ramadan, Soziales

Die Islamische Glaubensgemeinschaft weist darauf hin, dass Arbeitnehmer*innen seit 2019 die Möglichkeit haben, einen persönlichen Feiertag an einem Tag Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen, der vom bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen wird. Der Antrag dafür muss jedoch mindestens drei Monate davor gestellt werden.

Wollen Sie Ihren persönlichen Feiertag an einem der islamischen Feiertage in Anspruch nehmen, gelten daher folgende Fristen:

Das Ramadanfest (Eid ul Fitr) beginnt am 10.04.2024
Stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens 10.01.2024

Das Opferfest (Eid ul Adha) beginnt am 16.06.2024
Stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens 16.03.2024

Mehr Informationen und einen Musterbrief finden Sie auf der Webseite der Arbeiterkammer.

Informationen das Fernbleiben vom Schulunterricht an den islamischen Feiertagen betreffend finden Sie hier.

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