Verfassung

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich ist die Gemeinschaft der Muslim*innen (Anhänger des Islams) in Österreich. Sie ist eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft im Sinne des Art. 15 Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867 und wurde mit Art. I Islamgesetz, RGBl. Nr. 154/1912 gesetzlich anerkannt.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich hat Rechtspersönlichkeit und genießt in Österreich öffentlich-rechtliche Stellung. Sie tritt in der Öffentlichkeit auch unter dem abgekürzten Namen „IGGÖ“ auf.

Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich räumlich auf das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich und personell auf alle ihre Mitglieder.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich hat ihren Sitz in Wien und ist in den einzelnen Bundesländern durch islamische Religionsgemeinden (vgl. Artikel 17) vertreten.

Alle in der Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich genannten Funktionen können grundsätzlich von Frauen und Männern gleichermaßen wahrgenommen werden.

 


 

Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich

Die Verfassung der IGGÖ vom 25. Februar 2016 wurde gemäß § 23 Absatz 1 IslamG 2015 mit GZ.: BKA-KA9.070/0004-Kultusamt/2016 am 26. Februar 2016 genehmigt.

Die Bekanntgabe der Verfassungsänderungen erfolgen durch Kundmachungen und Bekanntmachungen des Kultusamts.

Gemäß § 23 Absatz 3 Islamgesetz (IslamG) 2015 wird öffentlich zugänglich gemacht, dass die Anträge der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) vom 23. Dezember 2020 auf Genehmigung der Änderung der Verfassung und der Wahlordnung der Religionsgesellschaft mit Bescheid vom 5. Februar 2021, 2020-0.853.719, genehmigt wurden.

 
 

 

Glaubenslehre der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich

Glaubensbekenntnis (Schahada)

Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah (dem einen Gott) und dass Muhammad (a.s.m.) Sein Diener und Sein Gesandter ist.

stellt den unverzichtbaren Kern des Islam dar und begründet die unverwechselbare religiöse Identität der MuslimInnen.

Hauptquellen des Islam

  • Qur’an
  • Sunna
  • Konsens der islamischen Rechtsgelehrten (Idscmāʿ)
  • Analogieschluss (Al-qiyās)
Share This