IGGÖ veröffentlicht Empfehlungen zur schrittweisen Öffnung der Moscheen

05.05.2020 | Coronakrise, News, Presseaussendungen

Wien (OTS/IGGÖ) – Bundeskanzler Sebastian Kurz hat am 21. April 2020 bei einer Pressekonferenz unerwartet angekündigt, dass ab 15. Mai im Zuge der stufenweisen Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens öffentliche Gottesdienste wieder gestattet sind.

Nur wenige Stunden zuvor hatte die Islamische Glaubensgemeinschaft in einer Presseaussendung das Aussetzen aller Gemeinschaftsgebete in den Moscheen für den bis 23. Mai andauernden Fastenmonat Ramadan angekündigt. Am folgenden Tag wurden den anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften die von der Bundesregierung verordneten Auflagen für die Wiederaufnahme der gemeinschaftlichen religiösen Praxis bekannt gemacht. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wurden die ReligionsvertreterInnen dazu angehalten, ihre Pläne zur sukzessiven Öffnung ihrer Gotteshäuser autonom auszuarbeiten.

Nach langem Abwägen des Für und Wider legt die Islamische Glaubensgemeinschaft ihren Einrichtungen nun einen ab 15. Mai 2020 geltenden Leitfaden für die schrittweise Öffnung der Moscheen vor. Dieser versteht sich als Empfehlung für moscheeführende Gemeinden, wie sie die von der Bundesregierung vorgegebenen Maßnahmen umsetzen können. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Aufforderung, die Moscheen unbedingt zu öffnen. Einrichtungen, die die strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht erfüllen können, sind weiterhin dazu angehalten, ihre Tore geschlossen zu halten.

„Wir wissen, dass nach den wochenlangen Einschränkungen die Sehnsucht der MuslimInnen nach ihren Moscheen besonders groß ist, vor allem jetzt im Fastenmonat Ramadan!“, versichert Präsident Vural und betont: „Dennoch bleibt es weiterhin unsere Überzeugung, dass der Schutz und die Gesundheit unserer Mitmenschen absolute Priorität genießen. Unter größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen werden wir daher sehr vorsichtige erste Schritte zur Öffnung unserer Moscheen unternehmen.“

Ab 15. Mai werden in jenen Moscheen, die die strengen Auflagen erfüllen können, das Morgen-, Mittags- und Nachmittagsgebet wiederaufgenommen. Stärker frequentierte Gemeinschaftsgebete, wie das Abend-, Nacht- und Freitagsgebet, bleiben weiterhin ausgesetzt und sollen zuhause im Kreis der Familie verrichtet werden, ebenso wie das abendliche Fastenbrechen und die im Ramadan üblichen nächtlichen Taraweh-Gebete. „Auch auf das Festgebet werden wir schweren Herzens voraussichtlich verzichten müssen. Ein großes, aber leider notwendiges Opfer“, so Vural.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft bedankt sich ausdrücklich bei allen MitbürgerInnen, die die Einschränkungen der letzten Wochen verantwortungsvoll mitgetragen und so ihren Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus geleistet haben. Die österreichischen MuslimInnen ruft sie zur Umsicht auf, ihrer gesellschaftlichen und religiösen Verantwortung bis zur kompletten Öffnung der Moscheen weiterhin gerecht zu werden. „Wir hoffen, dass wir bereits in den kommenden Wochen weitere Lockerungen ankündigen und bald schon gemeinsam uneingeschränkt in unseren Gotteshäusern beten werden können“, zeigt sich der IGGÖ-Präsident hoffnungsvoll.

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