Militärseelsorge

Seit dem Jahr 1878, der Okkupation von Bosnien und der Herzegowina, dienten viele Muslime in der k.u.k. Armee. Entsprechend haben auch Imame als Seelsorger in der Armee gedient. Infolgedessen wurde vermehrt auf die Wahrung der religiösen Identität dieser Soldaten geachtet. 1882 kam es mit der Ernennung eigener Feldimame zur Errichtung einer islamischen Militärseelsorge und einer eigenen Militärmoschee. Im Jahr 1914, zwei Jahre nach dem Islamgesetz, gab es sogar den ersten Militärmufti. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde Bosnien-Herzegowina Teil des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen (Jugoslawien), sodass im 1920 gegründeten österreichischen Bundesheer der Ersten Republik und im Ständestaat (1920–1938 oder: 1933) keine muslimischen Soldaten mehr dienten. Auch die Zahl der jüdischen und orthodoxen Soldaten nahm drastisch ab, da das Heer insgesamt gemäß dem Friedensvertrag von St. Germain auf 30.000 Berufssoldaten verkleinert wurde.

Durch den wachsenden Anteil von Muslim*innen in der österreichischen Bevölkerung hat die Bedeutung einer institutionalisierten islamischen Militärseelsorge Anfang des 21. Jahrhunderts wieder zugenommen. Am 19.06.2015 wurde eine gesetzliche Regelung für die „Religiöse Betreuung für Angehörige des Bundesheeres“ erlassen, die am 22.07.2015 revidiert wurde. Als gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) unter anderem das Recht, ihre Mitglieder, die Angehörige des Bundesheeres sind, in religiöser Hinsicht zu betreuen.

Aufgaben der islamischen Militärseelsorge

  • Berufsethische Aus- und Weiterbildung (lebenskundlicher Unterricht)
  • Gemeinschaftsgebete und sonstige seelsorgerliche Angebote
  • seelsorgerliche Einzelbetreuung der Soldat*innen
  • Teilnahme an militärischen Feiern (z.B. Angelobungen, Totengedenken, Traditionsfeiern, etc.)
  • Beratung der Kommandant*innen

Lebenskundlicher Unterricht

Lebenskundlicher Unterricht ist Teil der Ausbildung der Soldat*innen. Er soll auf den Grundlagen des islamischen Glaubens über das fachliche Können hinaus den Soldat*innen eine Unterstützung für ihr tägliches Leben bieten. Dementsprechend sind in diesem Unterricht ethische Fragen zu behandeln, die für die Lebensführung des Menschen, seine Beziehung zur Umwelt und für das friedliche und tolerante Zusammenleben in der Gemeinschaft wesentlich sind. Insbesondere soll der lebenskundliche Unterricht jedem*jeder Einzelnen die Verantwortung für seine*ihre Lebensführung erkennen lassen und das Pflichtbewusstsein stärken.

Gebetsraum

Am 20. Februar 2004 erfolgte unter Teilnahme hoher Repräsentant*innen aus Militär, Politik und Geistlichkeit die Eröffnung des einzigen Gebetsraumes des Bundesheeres in der Maria-Theresien-Kaserne in Wien-Hietzing. Neben dem Gebetsraum wurde ein Büroraum als Aufenthalts- und Wirkungsstätte für Seelsorger geschaffen. Die Gebetszeit des Freitagsgebetes ist am Freitag von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Das Freitagsgebet um 13:00 Uhr in der Winter- und 14:00 Uhr in der Sommerzeit wird im Gebetsraum in der Maria-Theresien-Kaserne in Wien-Hietzing verrichtet

 

Kontakt

Militärseelsorge Ost
Herr Kenan ČORBIĆ, MA
Tel: +43 1 526 31 22 – 1
Mobil: +43 676 840 524 230
Mail: militaerseelsorge.ost@derislam.at

Militärseelsorge West
Herr Hajret BELULI, BEd.
Tel: +43 1 526 31 22 – 1
Mobil: +43 676 840 524 231
Mail: militaerseelsorge.west@derislam.at

 

Spenden an

Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
Bank: Bank Austria
IBAN: AT67 1200 0100 0653 1965
BIC: BKAUATWW 
Verwendungszweck: Militärseelsorge

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