Seelsorger*innen

Allgemeine Information

Die Bestellung und Abberufung der Seelsorger*innen wird von der jeweiligen Kultusgemeinde und der jeweiligen Moscheegemeinde besorgt.

Die Seelsorger*innen sind Diener der Mitglieder der muslimischen Gemeinschaft und haben sich um das ausgeglichene Verhältnis zwischen Physischen, Geistigem und Spirituellem, welche in ihrem komplexen Zusammenspiel den Zustand der Seele darstellen, unter Berücksichtigung der islamischen Lehre und Vorschriften zu kümmern und deren allgemeinen Zustand zu verbessern. Sie sollen allen Mitgliedern der Gemeinde ein Vorbild im Islam (Gottestreue und Friedfertigkeit), Iman (Glauben und Gottvertrauen) und Ihsan (Gottesliebe und Aufrichtigkeit) sein.

Seelsorgeorgane

  • Die Ersten Imame
  • Imame (Vorbeter)
  • Vaez (Prediger)
  • ReligionsdienerInnen für spezielle Aufgaben wie rituelle Totenwäsche, Beaufsichtigung der rituellen Schächtung etc.

Aufgabenbereiche

  • Die religiöse und religionsrechtliche Aufklärung und moralisch-religiöse Unterweisung der Muslim*innen
  • Koranlesung, Koranerklärung und Koranunterricht
  • Leitung von Gottesdiensten, insbesondere die Leitung gemeinschaftlicher Gebete
  • Predigen an Feiertagen, Festtagen und religiösen Anlässen
  • Aufnahme und Betreuung von Konvertierten
  • Mitarbeit beim Aufbau einer lebendigen Gemeinde
  • Seelisch-geistige Erbauung der Gläubigen und deren Beratung in Ritualfragen
  • Beratung in familiären Angelegenheiten und Durchführung von religiösen Eheschließungen
  • Beratung in sozialen Angelegenheiten
  • Beratung bei Erziehungsfragen
  • Trost und Beistand in Krisensituationen
  • Sterbebegleitung
  • Rituelle Waschung, Ausstattung und Bestattung von Verstorbenen

Voraussetzungen

Da gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz die SeelsorgerInnen von der Arbeitserlaubnis befreit sind, darf der/die nach Österreich bestellte SeelsorgerIn keiner anderen Beschäftigung in Österreich nachgehen, die eine Arbeitserlaubnis voraussetzt.

Die Kultusgemeinde bzw. Moscheegemeinde verpflichtet sich für Unterkunft, Unterhalt sowie für Sozial- und Krankenversicherung, Steuern und Abgaben des nach Österreich bestellten Seelsorgers aufzukommen. Die Kultusgemeinden müssen ihre Selbsterhaltungsfähigkeit durch im Inland finanzierte Mittel garantieren.  Wenn das Dienstverhältnis aufgelöst wird, ist umgehend die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich, das Magistrat bzw. die Bezirkshauptmannschaft, die zuständige Gebietskrankenkasse und das Finanzamt davon in Kenntnis zu setzen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Erstansuchen:

Bei Verlängerung:

Zusätzliche Informationen

Der Antrag kann mindestens drei Monate vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung gestellt werden. Die Bearbeitung kann nach vollständiger Abgabe der erforderlichen Unterlagen bis zu 4 Wochen dauern. Alle Unterlagen können entweder zu Parteienverkehrszeiten eingereicht oder per Post an folgende Adresse gesendet werden:

Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
Bernhardgasse 5
A-1070 Wien

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