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Islam in der österreichischen Gesellschaft
Referat zur Historikertagung 2003

Die 50. Historikertagung im April 2003 stellte die großen Religionsgemeinschaften in Österreich in den Mittelpunkt.


Dem Islam gilt in Österreich seit Beginn der Diskussion um Zuwanderung und Integration ein verstärktes Interesse. Etwa unter dem Aspekt: „Wie anpassungsfähig oder –willig sind Muslime?“. In den allgemeinen Brennpunkt rückte das Thema vor allem nach dem 11. September 2001. In dieser Phase, die einerseits vom Bemühen um ein tieferes Verständnis geprägt war, wurde andererseits viel von alten prinzipiellen Vorbehalten oder Misstrauen wach, abzulesen etwa an der Art, wie über das Verhältnis der Muslime zum demokratischen Rechtsstaat oder die Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften seitens des Islam diskutiert wurde.

Im Zuge dieser Auseinandersetzung geriet auch die spezielle österreichische Situation in den Blickpunkt. Dies ist durchaus begrüßenswert, ist doch dadurch die Chance gegeben, eine differenziertere Sichtweise zu gewinnen, die eher die tatsächlichen Umstände im Lande selbst berücksichtigt, als vor dem Hintergrund von oft durch negative Schlagzeilen geprägten Ereignissen in der islamischen Welt auf muslimisches Leben in Österreich rückschließen zu wollen. Diese Tatsache wird vielfach von Muslimen in Österreich als einer der wesentlichen Punkte charakterisiert, die das gegenseitige Verständnis erschweren.

Geht es im folgenden um den Islam in der österreichischen Gesellschaft, so soll dabei der Versuch unternommen werden, beim Blick auf wesentliche Bereiche wie die geschichtliche Entwicklung, den rechtlichen Status, Islam im Bildungssystem, Muslime in der Berufswelt oder als Konsumenten, Außensicht und Innensicht zumindest ansatzweise einzubringen. Denn der Dialog zwischen den Religionen und Kulturen als Weg zu einem ausgeglichenen Umgang miteinander ist aktueller denn je. Von der tatsächlichen Dynamik des damit einhergehenden Prozesses soll damit zumindest einiges sichtbar gemacht werden.

Islam in Österreich kann auf eine wesentlich längere Geschichte zurückblicken, als gemeinhin im Hinblick auf die Migrationswelle der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts angenommen wird, durch die Menschen muslimischen Religionsbekenntnisses aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien nach Österreich kamen.

Bereits der Passarowitzer Friede vom 16. August 1718 sicherte allen türkischen Untertanen in den habsburgischen Ländern die volle Handelsfreiheit, verbunden mit dem Recht der Gründung von Niederlassungen und Manufakturen, wie in den Vorbemerkungen zum Islamgesetz von 1912 ausgeführt wird. Dies erlaubt freilich nicht den Rückschluss auf eine prinzipielle Tolerierung von Muslimen. So ist durch einen Aufruf Kaiser Karls VI. vom 17. Juni 1737 an die Bevölkerung Bosniens dokumentiert, dass er diesen im Falle der Eroberung (die dann nicht erreicht wurde) Schutz und Garantie auf den Besitz nur einräumt, wenn sie zum Christentum übertreten. Der Berliner Kongress von 1878 ermächtigte Österreich-Ungarn Bosnien und Herzegowina zu okkupieren. Das josephinische Toleranzsystem, dessen Auswirkungen auf Staatsbürger mit islamischem Bekenntnis interessant zu beobachten gewesen wäre, spielte für Muslime also nur insofern eine Rolle, als es den Boden für die Österreich zu eigene Entwicklung der religiösen Grundrechte bereitete. Dabei spricht Landau von einer „strategischen Moral, die das Prinzip der Gegenseitigkeit bei der Gewährung von religiösen Freiheiten hervorstreicht.“ Nachdem 1908 Bosnien und die Herzegowina staatsrechtlich in den Verband der Donaumonarchie eingegliedert worden waren, geboten es außenpolitische Interessen, den Status des Islam zu verbessern. Zwar hatte man die in Bosnien ansässigen rund 600.000 Muslime alles in allem gut behandelt und religiöse Einrichtungen erhalten oder sogar verbessert, das Anerkennungsgesetz aus dem Jahre 1874, das für eine christlich-kirchliche Organisationsstruktur gefertigt war, ließ sich aber nicht direkt auf den Islam umlegen. Ein Spezialgesetz sollte hier Abhilfe schaffen, da man die umfassende Art des Islam alle Lebensbeziehungen einzuschließen, in Betracht zog. Die Muslime wurden dabei unter das staatliche Recht gestellt, sodass nur die mit dem Staatsgesetz nicht in Widerspruch stehenden Lehren, Einrichtungen und Gebräuche Schutz genießen sollen. Dieser im § 6 des Regierungsentwurfes ausgedrückte Vorbehalt bildete gesetzestechnisch den Grund für die Erlassung des Islamgesetzes, da man im Verordnungswege keine dem Paragraphen entsprechende Regelung hätte treffen können. Erwähnenswert ist, dass sich das in Folge am 15. Juli 1912 verabschiedete Gesetz mit der Reichsgesetzblattnummer 159 in der Anerkennung der Anhänger des Islams ausdrücklich lediglich auf jene der hanefitischen Rechtsschule bezog. Man stellte also ganz direkt den Zusammenhang zur Situation der Muslime in Bosnien her, die dieser Rechtsschule angehören. Dies wurde auch durch den künftigen Ausbau der äußeren Rechtsverhältnisse erklärt, da sich bei der Gestaltung von Religionssprengeln dort die nächstgelegene Kultusorganisation befände. Die Aufteilung in verschiedene Sprengel war eine Übertragung aus dem kirchlichen Bereich, der für den Islam eigentlich nicht unbedingt zum Tragen kommt. Diesen Umstand sah man durchaus auch seinerzeit und betonte, dass nicht unbedingt in den Gemeindebildungen oder in sonstigen korporativen Gestaltungen, sondern eher in der Gründung religiöser Stiftungen („waqf“, Plural „auqaaf“) die Entfaltungsmöglichkeit für die Muslime lägen. Die erforderliche Errichtung von Moscheen, Religionsschulen oder Friedhöfen sei also durch die ausdrückliche Anerkennung gesichert.

Die erläuternden Bemerkungen zum Islamgesetz verraten mehr über die Beurteilung des Islam an sich und die damit einhergehende Einstellung gegenüber Muslimen. Durchgehend wird noch der Begriff „Mohammedaner“ verwendet, der seitens der Muslime auf Ablehnung stößt, da er zu einem Missverständnis in Bezug auf die einzig Gott zukommende Verehrung und die Position des Propheten, nicht „Religionsstifters“ Muhammad Anlass geben könnte. Auch wenn man sich dezidiert um ein Gesamturteil bemühte, das die „historische und kulturelle Bedeutung dieser Religion im ganzen überschauen sollte“, ist eine gewisse Überheblichkeit oder zumindest ein gönnerhafter Ton nicht zu leugnen, wenn es etwa heißt: „über manches Beiwerk, das sich nicht harmonisch zur Überzeugung unseres sittlichen Kulturbewusstseins fügen will“, könne hinweggegangen werden. Man spricht jedoch auch von einem „tiefinnerlichen Gottesglaube, zugleich mit hohem ethischen Pflichtbewusstsein“, so dass „weder die Kultusausübung, noch die sonst auftretenden Äußerungen der religiösen Überzeugung einen Anstoß erregen oder sich in Widerspruch mit den Postulaten unseres Kultuslebens gegenwärtig setzen oder in Zukunft setzen könnten“.

Für die Muslime – 1281 im Kernland der Monarchie, davon 889 in Wien (Zahlen von 1909) – ergab sich über den eindeutigen Prestigegewinn hinaus der praktische Nutzen, dass die Religionsausübung nun endlich frei und öffentlich erfolgen konnte. Zuvor waren nicht anerkannte Religionsgemeinschaften auf den häuslichen Bereich eingeschränkt.

Muslime dienten im Militär. Der Kaiser hatte eine eigene Leibgarde, die sich aus Bosniaken rekrutierte. Ihnen stand mit einem Imam ein eigener geistlicher Beistand zur Seite. In Lebring bei Graz ist ein muslimischer Soldatenfriedhof für die dort stationierten „Zweierbosniaken“ erhalten. Ihre Uniform gab durch den Fes und den speziellen Schnitt der Hosen Zeugnis von ihrer Herkunft. Es gab Pläne zur Errichtung einer großen Moschee in Wien, zu deren Erbauung der Kaiser einen ansehnlichen Betrag bereitstellen wollte. Der Erste Weltkrieg machte solche Vorhaben zunichte. Bei einem Radiointerview mit der ältesten in Österreich approbierten Ärztin berichtete diese davon, wie die Zulassung von Frauen zum Medizinstudium in Zusammenhang mit der Anerkennung des Islam geschehen sei. Man wollte die medizinische Versorgung allgemein sichern und dabei auch die Musliminnen berücksichtigen, die es eindeutig vorzogen von einer Frau untersucht zu werden.

Außer der Verordnung vom 30. Mai 1924, mit der die Geltung von Vorschriften betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, die Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse und die Regelung der Verhältnisse der katholischen Kirche auf das Burgenland erstreckt wurde und hierbei auch das Islamgesetz von 1912 Erwähnung fand, ist aus der Zwischenkriegszeit in bezug auf den Islam nicht viel zu berichten..

Erst mit den 60er Jahren bemühte sich der Verein „Moslemischer Sozialdienst“ um eine wirkliche Aktualisierung des alten Islamgesetzes. Die wachsende Zahl von muslimischen Studenten, Diplomaten, Ärzten, Arbeitsmigranten und Flüchtlingen hatte ein neues Bedürfnis nach einer gesetzlichen Verankerung geweckt. Damals waren es wieder Bosniaken, die maßgeblich beteiligt waren. Hier ist auch Dr. Smail Balic zu nennen, der über Jahre die Zeitschrift „Der gerade Weg“ herausgab, die auf positive Resonanz auch im europäischen Ausland stieß. Die Lektüre der alten Nummern verrät viel davon, wie sich heute aktuell erscheinende Fragen wie ein roter Faden durch die Diskussion unter Muslimen ziehen. In der Ausgabe vom 31. Dezember 1978 findet sich unter dem Titel „1400 Jahre eine schlechte Presse“ ein umfangreicher Artikel, der sich mit dem Islambild in den Medien auseinandersetzt und dabei auch auf die Situation in den Schulbüchern eingeht. Das Bemühen um sachliche Information wird in Artikeln deutlich, die etwa den Djihadbegriff von der falschen Übersetzung „Heiliger Krieg“ zu lösen suchen. Interessant auch von den damaligen Dialogveranstaltungen zu lesen, die einen Begriff von der Kontinuität dieser Begegnungen vermitteln und zu genauerer Analyse der damit einher gehenden Erkenntnisse einladen.

Jedenfalls wurde am 26. Januar 1971 ein erstes Ansuchen durch den „Moslemischen Sozialdienst“ gestellt, das die Anerkennung des Islam zum Gegenstand hatte. Freilich sollte es mehrerer Umformulierungen bedürfen, ehe am 20. April 1979 der endlich erfolgreiche Antrag, der die Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft einschließt, eingebracht und am 2. Mai bewilligt wurde. Damit wurde die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts konstituiert, der „alle Anhänger des Islams angehören, welche in der Republik Österreich ihren Aufenthalt haben.“ Ausgehend von diesem Artikel 1 der Verfassung der Glaubensgemeinschaft wurde 1987 vor dem Verfassungsgerichtshof erreicht, nicht mehr wie 1912 ausschließlich die hanafitische Richtung anzuerkennen, sondern aufgrund des Rechts auf das eigene Selbstverständnis die inneren Angelegenheiten betreffend, diese Anerkennung auch auf die Angehörigen der anderen sunnitischen Rechtsschulen, also Schafaiten, Malikiten und Hanbaliten und der schiitischen Richtung, der Zwölferschiiten, Zaiditen und Ibaditen auszudehnen. Die Verfassung stellt die einzelnen Rechtsschulen als gleichberechtigt nebeneinander.

Der Islam steht in Österreich also auf einer rechtlichen Basis, die innerhalb Europas durchaus Modellcharakter hat. Die Anerkennung an sich kann sich integrationspolitisch nur vorteilhaft auswirken. Für Muslime stellt sie einen wichtigen Baustein dar, von ihrer Identität her das religiöse Zugehörigkeitsgefühl zum Islam mit der positiven Identifizierung mit Österreich zu verbinden. Im viel diskutierten Prozess um die Heranbildung eines „Islam in Europa“ ist die Kompatibilität von Islam mit den Werten von Demokratie, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit von außerordentlicher Bedeutung, wie später noch ausführlicher dargelegt werden soll. Für die Beziehung zum Islam in Österreich ergibt sich der Vorteil in der Glaubensgemeinschaft einen offiziellen Ansprechpartner zu haben. Bei auftretenden Fragen stellt sich also nicht wie etwa in Deutschland das Problem der Berechtigung, wer nun für die Muslime befugt sei zu sprechen. So kann in Österreich auch wirksam dem Phänomen vorgebeugt werden, bei Unklarheiten die islamische Religion betreffend, auf Gutachten aus dem islamischen Ausland angewiesen zu sein. Nicht nur, dass diese oft dem islamischen Anspruch der Dynamik in der Rechtsauslegung durch Berücksichtigung von Zeit, Ort und handelnden Personen, also den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, aufgrund mangelnder Einsicht in die jeweiligen europäischen Umstände nur ungenügend entsprechen, spiegeln sie mitunter auch die Problematik ideologisch gefärbter Meinungen wieder. Damit würden sie auch auf Skepsis, wenn nicht Widerstand der muslimischen Bevölkerung in Europa stoßen. Themen wo dies zum Tragen eintreffen könnte, wären etwa das Schächten oder die Bekleidungsgebote, vor allem in dem Falle, wenn für Staatsangehörige eines europäischen Landes auf einmal ausländische Auslegungen Verbindlichkeit erlangen, die als Grundlage für die Behandlung von Muslimen sehr direkt ins persönliche Leben eingreifen. Natürlich ergibt sich hier auch die Schwierigkeit der Objektivität, denn wie wollte man ausschließen, dass nicht die Gutachten herangezogen werden, die in der jeweiligen Situation opportun erscheinen. Denn letztlich bestimmen dann nicht die niedergelassenen Muslime darüber, was die Religionspraxis ausmacht, sondern übernimmt dies die staatliche Behörde. Auch prinzipielle Religionsfreiheit ist keine Garantie in Einzelfragen nicht bevormundet zu werden. Mit dem Vorhandensein einer österreichischen Institution mit dem Recht die inneren Angelegenheiten selbständig bestimmen zu können, können solche Situationen in Österreich erst gar nicht entstehen. Die innere Autonomie zeigt somit auch einen Weg auf, nach außen die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der islamischen Gemeinschaft zu betonen. Auch dies sind wichtige Faktoren, die dem Islam in Österreich ein spezifisches Profil geben und Muslimen die Verantwortung übertragen auf der guten Ausgangslage konstruktiv aufzubauen.

Seit dem Vorliegen der Ergebnisse der Volkszählung von 2001 gibt es für den Islam in Österreich gesichertes neues Datenmaterial. Demnach bekennen sich hierzulande 338.998 Personen zum Islam, was einem Prozentsatz von 4,2 % entspricht. Eine hohe Konzentration findet sich dabei in der Bundeshauptstadt. In Wien sind somit mit 121.149 Personen 7,8 % Muslime zu verzeichnen. 1991 hatte die Volkszählung 158.776 Muslime ausgewiesen, was einem Anteil von 2 % an der Gesamtbevölkerung entspricht. Im Jahr der Antragstellung auf die Erneuerung des Islamgesetzes 1971 hatte es nur eine Anzahl von 0,3 % gegeben. Die Verdoppelung der Anzahl zwischen den beiden letzten Erhebungen geht nach Herrn Ladstädter von der Statistik Austria dabei auch auf eine größere Bekenntnisfreudigkeit der Muslime zurück, die aus der Türkei stammen. Dies mag als Anzeichen dafür gewertet werden, dass die Muslime in Österreich tatsächlich Bedingungen vorfinden, die es ihnen erleichtern, zu ihrer Religion frei zu stehen.

Neben diesen Zahlen ist auch die Staatsangehörigkeit von Interesse. 32 % der Ausländer sind Muslime. Rund 80.000 Muslime haben die österreichische Staatsbürgerschaft. Die Zahl der Einbürgerungen hat dabei vor allem seitens der türkischen und der bosnischen Bevölkerung sehr zugenommen. 1991 gab es von insgesamt 11.137 Einbürgerungen 1.801 von Türken, 2000 waren es von 24.645 neuen Staatsbürgern 6.732 ehemalige Türken. Mit 134.210 Personen stellt die Gruppe mit türkischer Staatsbürgerschaft die größte dar, gefolgt von jener der Bosniaken mit 96.210 und den Arabern mit 10.123. Deren stärkste Gruppierung stellen die Ägypter. Aus Persien stammen 6.460 Personen.

Diese Zahlen vermitteln auch einen Eindruck von der großen Vielfalt innerhalb des Islam in Österreich. Verschiedenste Vereine bildeten sich, die meist als Trägerorganisation für Gebetsräumlichkeiten fungieren, von denen ausgehend ein vielfältiges Programm angeboten wird, das von Frauenrunden, Koranunterricht für Kinder bis zu sportlichen Freizeitaktivitäten und Familienausflügen reicht. Noch sind die Vereine oft nach dem Aspekt der Herkunft zu begreifen. Es verbindet sich so die Pflege der Religion zum Teil mit der Kultur der ursprünglichen Heimat. Von der Elterngeneration wird das Vereinsleben auch zur Unterstützung einer bilingualen Erziehung geschätzt. Innerhalb der jüngeren Generation spiegelt sich wider, dass das Ursprungsland umso mehr in den Hintergrund tritt, wie die Sozialisation als in Österreich aufgewachsen zur Selbstverständlichkeit wird. Deutsch als gemeinsame Sprache verbindet und wird ganz selbstverständlich zur Kommunikation benutzt. Bei der „Muslimischen Jugend Österreich“ steht dann auch das Angebot im Vordergrund, die Situation als Angehöriger der zweiten und dritten Generation besonders untereinander zu thematisieren und die gemeinsame österreichische, muslimische Identität auch im vergleichenden Diskutieren der persönlichen Erfahrungen mit Bikulturalität zu suchen, die sich durch die verschiedene Herkunft unterschiedlich darstellt. Dieser Aspekt erscheint auch darum von Interesse, weil es so nur mehr eine Frage der Zeit sein mag, wann auch Freitagspredigten in deutscher Sprache zum muslimischen Alltag in Österreich gehören. Einige Imame halten ihre Ansprache bereits auf Deutsch, was zum Teil auch aus der Notwendigkeit der Wahl einer für alle verständlichen Sprache entsteht. Eine kleine Moschee bei Horn bietet durch einen aus Ägypten stammenden Vorbeter für die aus den verschiedensten Ländern stammenden Gläubigen eine deutschsprachige Predigt.

In Österreich befinden sich ca. 150 Gebetsräume, in Wien allein um die 60. Moscheen sind seit jeher viel mehr als lediglich Orte des Gebets, sondern übernehmen die Rolle eines sozialen Knotenpunktes. Sie dienen als Anlaufstelle nicht nur in religiöser Hinsicht. Die Mitteilungstafeln zeigen ein Sammelsurium von Informationen von der Empfehlung eines Hilfsvereins, der die Verteilung von Zakatgeldern (sozial-religiöse jährliche Pflichtabgabe in Höhe von 2,5 % des stehenden Vermögens) anbietet bis zu Nachhilfestunden für Schüler, privaten Computerkursen, Jobangeboten oder Zeitungsausschnitten. Teilweise finden sich auch Vordrucke zur Besorgung gängiger Behördenwege mit Tipps für die Erledigung. Der Wiener Integrationsfonds bietet sehr erfolgreich Deutschkurse speziell für Frauen in Moscheeräumlichkeiten an. Vielen Gebetsräumen sind Sozialräume mit kleinem gastronomischem Angebot angeschlossen, die durchgehend genutzt werden, da sie Berufstätigen ermöglichen, Gebet mit Mittagspause oder Feierabendtratsch zu verbinden.

Für Außenstehende sind viele Gebetsräume nach außen hin kaum als solche erkennbar, da sie sich oft in Hinterhöfen oder Altbauten, in denen für diesen Zweck ein Geschoss angemietet wurde, verstecken. Aber hier findet seitens der Muslime eine Neuorientierung statt. Räumlichkeiten nur anzumieten und nach den eigenen Bedürfnissen zu adaptieren, schien eine auch wirtschaftlich gesehen vernünftige Vorgehensweise zu sein, solange man eher an eine vorübergehende Erfordernis lediglich für die Dauer des Aufenthalts in Österreich dachte. Heute hat man die Rückkehrüberlegung ganz aus den Augen verloren und sucht dementsprechend auch zukunftsbewusstere, auf Dauer angelegte Lösungen. Beispiele hierfür sind die Zentrale der mit zahlreichen Gebetsräumen sehr aktiven „Türkischen Union Islamischer Kulturzentren“, die in der Pelzgasse im 15. Wiener Bezirk einen großen Altbau als Zentrum adaptierten, in dem auch ein Schülerheim untergebracht ist.

Dass die öffentlich augenscheinliche Niederlassung nicht immer reibungslos vonstatten geht, zeigen die Ereignisse rund um die Moschee in Traun, die auch breite mediale Aufmerksamkeit fanden. Unter Hinweis auf die Bauordnung wurde eine Moscheegemeinde der Islamischen Föderation, eines weiteren großen, auf türkischstämmige Muslime ausgerichteten Vereins, aus dem Stadtzentrum verwiesen. Örtliche Politiker nutzten die aufgeheizte Stimmung für polemische Aussagen gegen Muslime an sich. Bis heute konnte noch kein Ersatzgrundstück zum Bau gefunden werden. Der Bürgermeister des nahegelegenen Ansfelden fiel hier mit dem Satz auf: “ Mir ist das Kreischen der Hähne lieber als das des Muezzin“..

Den Gebetsruf hört man außerhalb der Gebetsräume übrigens in ganz Österreich nicht. Die einzige baulich als solche erkennbare Moschee am Wiener Hubertusdamm in der Nähe des UNO Zentrums, deren Errichtung auf die Initiative verschiedener Botschaften islamischer Länder unter maßgeblicher Beteiligung Saudi Arabiens Ende der 60er Jahre zurückgeht, verzichtete schon kurz nach der Eröffnung 1979 darauf. Die Nachbarn hatten sich zwar mehrheitlich verständnisvoll gezeigt, doch die wenigen ablehnenden Stimmen nahm man so ernst, dass dem allgemeinen Nachbarschaftsfrieden Vorrang vor dem Wunsch nach dem per Mikrophon nach draußen übertragenen Adhan eingeräumt wurde . Theologisch gesehen besteht keine unbedingte Notwendigkeit im bis weithin hörbaren Gebetsruf, da dieser keinen unmittelbaren verpflichtenden Bestandteil des Gebets an sich darstellt. Die Pflege guter Nachbarschaftsbeziehungen unabhängig von der Herkunft, Religion oder dem sozialen Status ist aber für den Muslim ein wichtiges Gebot. Bis heute ist unter den Muslimen die Diskussion über den Adhan auch nicht wieder aufgekommen.

Traun und die negativen Erlebnisse für dortige Muslime – mehrmals kam es zu Schändungen im islamischen Teil des örtlichen Friedhofs, ein Schuldirektor einer HAK wollte das Kopftuch eines fünfzehnjährigen Mädchens zum Grund für die Ablehnung der Aufnahmebewerbung heranziehen – sind allerdings nicht unbedingt repräsentativ mit der Situation in Österreich an sich. Gerade bei der Eröffnung neuer Gebetsräume traten in jüngster Zeit lokale Politiker und Institutionen und Partner aus dem interreligiösen Dialog auf und geben mit ihrer Anwesenheit der Zeremonie einen integrativen Charakter. So bei der feierlichen Einweihung eines kleinen muslimischen Zentrums in Leobersdorf, die als Tag der Begegnung begangen wurde. Die Anlage ist Teil eines Wohnprojekts, in dem viele türkische Migranten neuen Wohnraum fanden und als solche durch die Stadt, die durch den Bürgermeister vertreten war, konzipiert. In Wien wurde die „Schura“moschee in der Lassallestraße im 2. Bezirk unter anderem durch die Stadträtin für Integrations- und Frauenfragen Mag. Renate Brauner eröffnet. Bedenkt man, dass nur wenige Jahre zuvor bei der Diskussion um die Errichtung eines islamischen Zentrums in der nahegelegenen Dammstraße noch massiv, auch durch ihre Partei, dagegen mobil gemacht wurde, sieht man hier eine integrationspolitisch interessante Entwicklung.

Partizipation scheint zu einem neuen Schlüsselwort für Muslime in Österreich geworden zu sein. Bei einem Vergleich der Informationsfolder verschiedener Vereine (z.B. „Islamische Föderation“, „Union islamischer Kulturzentren“, „Islamische Liga der Kultur“, „Gesellschaft für Zusammenkunft der Kulturen“) springt die Betonung der Wertschätzung eines fruchtbaren Austausches und Dialogs mit Menschen anderen Glaubens ins Auge. „Integration“, „gegenseitiges Verständnis“, „Respekt“, „Akzeptanz“, „Kennenlernen“, „Kulturaustausch“ sind Begriffe, die immer wieder fallen. Direkten Ausdruck findet dieser Ansatz in den „Tagen der Offenen Moschee“, die vermehrt angeboten werden. Am 8. April 2000 zog ein erster solcher Anlass, organisiert von der „Initiative muslimischer ÖsterreicherInnen“, mehr als eintausend Besucher ins Islamische Zentrum am Donauufer. Inzwischen sind viele der kleineren Gebetsstätten nachgezogen.

„Tage der offenen Moschee“ haben sich dabei als besonders taugliches Mittel erwiesen Integration im Sinne eines beidseitigen Prozesses gestalten zu können. Für viele Besucher ist der Zugang zu einer Moschee ein Überschreiten von Barrieren, da diese Orte zuvor als etwas ihrem Einblick verschlossenes, gleich einer „fremden Welt“ aufgenommen wurden. Wie tief diese Empfindung gehen kann und wie viel an Vorurteilen, Fehleinschätzungen und auch Ängsten hier mitschwingt, verraten die Aussagen von Besuchern. Da hieß es beispielsweise, man habe angenommen, dass in einer Moschee die Wände mit Schweineblut bestrichen seien. Die Fragen, die im Laufe der Besichtigung und nach Impulsreferaten zum Islam auftauchen, verstärken den Eindruck, dass oftmals ein gewaltiges Informationsdefizit auszugleichen ist. Islam wird oft als statisch und monolithisch empfunden, als nicht in der Lage sich dynamisch auf den Wandel der Zeiten und der Verhältnisse einzustellen. Historisch tradierte Bilder, die das Schreckgespenst des gewalttätigen, „mit Feuer und Schwert“ operierenden „heiligen Kriegers“ zumindest unterbewusst wach halten, der nicht ruhe, ehe die Welt unter die Herrschaft des Islam gebracht sei, spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Frau Professor Susanne Heine legte bereits im Jahre 1993 eine umfangreiche Studie „Islam zwischen Selbstbild und Klischee“ vor, die Schulbücher im Detail auf die darin zum Ausdruck gebrachte Einstellung zum Islam untersucht und zum Ergebnis kommt, dass quer durch die Unterrichtsgegenstände eine Wurzel für fehlendes Verständnis in der oft mangelhaften Behandlung des Islam gelegt wird. Ängste sind vorhanden, die nicht allein auf dem Wege besserer Information abzubauen sein werden, sondern vor allem durch die direkte Begegnung.

Muslime können, sobald sie selbst in die Diskussion eingebunden sind, eher eine glaubhafte Abgrenzung zwischen dem Islam als religiöser Lehre und diesem zum Teil widersprechenden Traditionen erreichen. Der direkte menschliche Kontakt in entspannter offener Atmosphäre bringt daneben oft Erlebnisse negativer Natur zur Sprache, deren Ursachen von Nicht-Muslimen als „typisch islamisch“ eingeordnet wurden. Immerhin ist dies eine Gelegenheit menschliche Schwächen und Fehler als solche zu charakterisieren und nicht, bloß weil es sich bei den Akteuren um Muslime handelt, sie allgemein auf die Religion und ihre Anhänger zu projizieren. Darüber hinaus ist ein Anlass zum Nachdenken gegeben, wie häufig soziale Spannungsfelder und damit verbundene Problematiken nur zu leicht dem Islam an sich angelastet werden.

„Tage der Offenen Moschee“ sind für Muslime also viel mehr als nur eine Chance auszugleichen, dass häufig mehr über sie, als mit ihnen geredet wird, sondern lösen auch einen intensiven Prozess der Selbstreflexion und –kritik aus. Im Spiegel des anderen wird die eigene Identität bewusster. Schon in der Vorbereitungsphase kommt eine Diskussion in Fluss, die in der Überlegung, wie man sich präsentieren könne, die islamische Lebensweise in Österreich thematisiert. Mit der Erfahrung im Dialog wird die Wahrnehmung geschärft, wo sich Reibungsflächen ergeben mögen. Impulse für die innermuslimische Diskussion gehen beispielsweise von Fragen nach der Vereinbarkeit des Berufslebens mit der islamischen Glaubenspraxis aus. Der „Dauerbrenner“ islamisches Kopftuch erfährt für Muslime durch die Außensicht eine neue Dimension. Vereine greifen in dieser Phase gerne auf die Erfahrungen anderer Gruppen zurück, was die Zusammenarbeit untereinander fördert und auf diese Weise die Aufsplitterung in ethnisch orientierte Gruppen weiter durchbricht.

Dieses breite Engagement der Muslime in Österreich hat erst in den letzten Jahren einen derartigen Aufschwung genommen. Das Jahr 1999 wird vielfach als Wendepunkt bezeichnet. Die Ereignisse rund um den Wahlkampf zur Nationalratswahl sind hier in Erinnerung. Die von der FPÖ als „Ausländerwahlkampf“ geführte populistische Kampagne, brachte verstärkt die Notwendigkeit ins Bewusstsein, nur durch sichtbare Präsenz und Beteiligung am gesellschaftspolitischen Diskurs den Versuch unternehmen zu können, im damit angestrebten Abbau von Ressentiments und Vorurteilen den Missbrauch als Sündenböcke verhindern zu können. Denn der Islam wurde offensichtlich benutzt, um Ängste zu schüren. In besonderer Erinnerung geblieben ist die ORF Diskussion „Zur Sache“ im November 1999, in deren Verlauf durch den FPÖ Politiker Harald Ofner das Wort von den „nicht-integrationswilligen außereuropäischen Muslimen“ fiel. Es sei dahingestellt, ob hier ein bewusster Rückgriff auf die österreichische Geschichte stattfand, indem in Anspielung auf die Zeit der Monarchie „gute“ Bosniaken gegen andere Muslime ausgespielt werden. Obwohl es bei der Integrationsdebatte an erster Stelle um die Position der Muslime ging, hatte man von deren Seite niemanden eingeladen.

Im Rahmen der Maßnahmen gegen Österreich und nach der durch die „drei Weisen“ durchgeführten Untersuchung ist im Abschlussbericht unter Punkt 81 sehr kritisch vermerkt:

„Der Wahlkampf der FPÖ für die Nationalratswahlen im Oktober 1999 wurde von vielen örtlichen Beobachtern als fremdenfeindlich angesehen. Plakate mit der Aufschrift "Stop der Überfremdung" wurden von der FPÖ in Wien in großem Umfang verwendet. In diesem Zusammenhang ist eine lebhafte Diskussion über die Wahlkampfpraxis der FPÖ entstanden. Wir wurden darauf hingewiesen, daß der Wahlkampf der FPÖ im Oktober 1999 unmittelbar zur Folge hatte, daß offen ausgesprochene fremdenfeindliche Bemerkungen "salonfähig" wurden und bei den in Österreich lebenden Ausländern "Angst" auslösten.“

In der Diskussion benannte man zum damaligen Zeitpunkt Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die es zu bekämpfen gelte. Unter letztere Begriffe wurde die abweisende oder gar feindselige Einstellung gegenüber allem „Islamischen“ subsummiert, ohne spezifisch angesprochen zu werden. Dagegen war „Islamophobia“ vor allem in England, wo durch den Runnymede Trust eine wegweisende Studie publiziert worden war, bereits thematisiert. Die tragischen Ereignisse des 11. September 2001 brachten das Interesse über Fachkreise hinaus, wie sich die Anschläge auf die Haltung gegenüber Muslimen in Europa auswirken würde. Dadurch wurde das Phänomen der Islamophobie eher angesprochen.

Islamophobie mag recht abstrakt klingen. Dass sich damit sehr konkrete diskriminierende Alltagserfahrungen verbinden, ist in den bisher drei Rassismusreporten für die Jahre 1999,. 2001 und 2002 des Vereins ZARA nachzulesen, die auch Material der Initiative muslimischer ÖsterreicherInnen enthalten. Professor Paul M. Zulehner erhob im Rahmen seiner mit Hermann Denz durchgeführten Studie zum Solidaritätsverhalten auf die Frage: „Wen will man nicht als Nachbarn haben?“, dass 2001 24,7 % der österreichischen Bevölkerung „Moslems“ zur Antwort gaben, eine Zahl die einzig durch die Antwort „Zigeuner“ mit 38,5 % überboten wird. Bedenklich erscheint auch, wie sich die Abwehrhaltung gegenüber Minderheiten generell innerhalb von nur drei Jahren seit der Befragung 1999 erhöht, gegen Muslime um 9,3 %. Zulehner konstatiert „Die Solidaritätsrhetorik hat zugenommen, die Solidaritätspraxis aber abgenommen.“

Seitens der EU suchte man die Stimmung nach dem 11. September zu analysieren. Die Berichte der EU Beobachtungsstelle gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit weisen für Österreich einen recht positiven Bericht aus, da es zu keinen gröberen aggressiven Vorkommnissen kam und der Dialog gesucht wurde. Hier sei als herausragendes Ereignis die durch den Bundespräsidenten initiierte interreligiöse Gedenkstunde in der Hofburg genannt, bei der Vertreter des Judentums, des Islam und der christlichen Konfessionen zu Wort kamen.

Dieser relativ ruhige Verlauf der emotional angespannten Zeit nach den Attentaten mag nicht zuletzt auch auf die guten Rahmenbedingungen für den Islam in Österreich zurückzuführen sein, die die Partizipationsbestrebungen der Muslime begünstigt hatten.

Die Erkenntnis dass die staatliche Anerkennung noch lange nicht die breite gesellschaftliche Akzeptanz bedeutet, hatte die Tendenz sich vermehrt einzubringen, nicht nur auf dem Sektor des Dialogs, neben den Tagen der Offenen Moschee auch in interreligiösen Gesprächskreisen oder bezogen auf bestimmte Berufsgruppen (Polizei, Lehrer), verstärkt. Diesem verwandt ist die Öffentlichkeitsarbeit, gerade im Bereich der Medien. Über Gastkommentare oder Leserbriefe ist Präsenz in den Printmedien abzulesen. Der ORF hat durch die im europäischen Vergleich beachtliche Bereitstellung von Sendezeit für Religion auch für den Islam fixe Plätze vorgesehen. Dadurch spielt sich eine Zusammenarbeit ein, die vor allem mit den Redaktionen der einschlägigen Abteilungen in Fernsehen und Hörfunk ein konstruktives Arbeitsklima ergibt. Hier sind zumindest Möglichkeiten gegeben, dem ungeschriebenen Mediengesetz „bad news is good news“ auszukommen.

Das Internet hat völlig neue Wege geebnet, den schnelleren Kommunikationsfluss zur Vernetzung zu nutzen. Mit verschiedenen Rundmailverteilern betreiben Muslime einen effektiven Informationsservice, durch den sie auch die Handlungsfähigkeit steigern, bzw. dazu überhaupt erst motivieren. Dieser Gesichtspunkt ist auch demokratiepolitisch von Bedeutung. Bei unkorrekter Darstellung des Islam in den Medien kann darauf untereinander sehr schnell aufmerksam gemacht werden. Protestmails oder Anrufe bringen mitunter Erfolg und leisten langfristig zumindest Bewusstseinsarbeit. Ein Beispiel ist das Echo auf einen Telefonwerbespot, der als Aufhänger das Bild eines billig mit seinen zahllosen Frauen telefonierenden Orientalen hatte. Dieser wurde durch die Intervention abgesetzt.

Vernetzung findet aber nicht ausschließlich im innermuslimischen Sinn statt. Die Zusammenarbeit und der Austausch im Bereich des Antirassismus und der Zivilgesellschaft ist zu unterstreichen. Im Vorstand des European Network against Racism ENAR sitzt ein Muslim, ebenso bei SOS Mitmensch. Im Rahmen der Friedensbewegung laufen intensive Kontakte.

Partizipation hat spätestens seit den Wahlen zum Wiener Landtag im Jahre 2001 aber auch im politischen Sinn an Gewicht zugenommen. War noch ca. zehn Jahre zuvor mitunter in Freitagsansprachen die Überlegung angestellt worden, inwieweit sich Muslime überhaupt aktiv an Wahlen beteiligen könnten, so riefen Imame nun in den Moscheen dazu auf, als Staatsbürger unbedingt vom Stimmrecht Gebrauch zu machen. Der aus dem Irak gebürtige bekennende Muslim Omar Al Rawi kandidierte für die SPÖ und sprach seine potentielle Wählerschicht dort an, wo diese gerne zusammenkommen, also auch in den Moschee- und Vereinsräumen. Dabei führte er einen Vorzugsstimmenwahlkampf mit der Schwierigkeit, Menschen, die vielleicht das erste Mal überhaupt zur Wahl gingen, zu erklären, wie sie direkt für ihn votieren könnten. Mit 2558 erreichten Stimmen lag er nach der Stimmenauszählung an dritter Stelle bei den Vorzugsstimmen und konnte mit diesem Ergebnis trotz hinteren Listenplatzes Mitte 2002 in den Landtag nachrücken. Bei der Nationalratswahl votierten 3151 Menschen für ihn. Zu diesem Zeitpunkt hatten andere Parteien die Muslime verstärkt als Zielgruppe entdeckt und suchten nach ähnlichem Muster über die Moscheen Kontakt mit potentiellen Wählern aufzunehmen. Die für die ÖVP kandidierende Sirvan Ekici sprach in ihrem Wahlfolder an, sich für die Gewährleistung der Möglichkeit für Berufstätige einsetzen zu wollen, zu den beiden hohen islamischen Feiertagen, zum Ende des Ramadan und zum Opferfest, frei nehmen zu können. Schulkinder muslimischer Konfession sind übrigens aufgrund des Anerkennungsstatus per Erlass zu diesen Feiertagen vom Unterricht befreit. Auch die FPÖ hatte einen aus Ägypten stammenden Kandidaten an hinterer Stelle aufgeführt. Bei den Grünen gab es schon zuvor Kandidaten mit muslimischem Hintergrund, die ihre religiöse Zugehörigkeit nicht besonders betonten.

Bemerkenswert ist, wie sich im Verlauf des Wahlkampfs, der viele intensive Gespräche mit den Vorsitzenden und Imamen der unterschiedlichsten Vereine mit sich brachte, die auch unter Muslimen erörterte Frage nach „Einheit in der Vielfalt“ gestaltete. Wer bedenkt, wie viel an historisch begründeter Spannung im Verhältnis von Türken und Arabern liegen kann, wird es für umso beachtlicher halten, dass Al Rawi als „Kandidat der Muslime“ Glaubwürdigkeit gewinnen konnte und über Nationalitätengrenzen oder divergierende Auffassungen in theologischen Einzelfragen hinweg Unterstützung fand. Schließlich sprach er die Interessen an, die Muslimen in Österreich gemeinsam sind: Verbesserung des allgemeinen Islambilds, Chancengleichheit in Beruf und Alltag und Rücksicht auf spezielle Anliegen wie etwa die Errichtung eines islamischen Friedhofs (wird gerade im 23. Bezirk verwirklicht) oder die Einrichtung eines Frauenschwimmens, wie er überhaupt Frauenanliegen betonte.

Partizipation in der Arbeitswelt ist vor allem für islamisch gekleidete Frauen problematisch zu erreichen. Arbeitgeber betonen häufig, dass sie selbst gewiss keine Vorurteile gegen Damen mit Kopftuch hätten, aber auf die Erwartungshaltung der Kunden oder Geschäftspartner Bedacht nehmen müssten. Es ist paradox, wie Frauen ausgerechnet dann das Klischee von der dummen, unterdrückten, ungebildeten und völlig unter männlichem Einfluss stehenden muslimischen Frau auf den Kopf fällt, wenn sie daran gehen, genau dieses Bild durch ihr persönliches Auftreten zu entkräften. Vielen Frauen ist aber daran gelegen die Diskussion in diesem Punkt durch praktische Beispiele zu beleben, die aufzeigen, dass Traditionen, die Frauen benachteiligen, nicht im islamischen Rechtsverständnis oder dem die Gleichwertigkeit betonenden Frauenbild liegen. Jene Frauen, die es mit Hartnäckigkeit schafften, einer adäquaten Berufstätigkeit nachgehen zu können, berichten von sehr positiven Erfahrungen, weil ihre Kleidung schon nach wenigen Tagen für die Kollegen Alltag geworden ist. Mehr Sichtbarkeit muslimischer Frauen auch innerhalb des Berufslebens könnte wirkungsvoll Vorurteile abbauen helfen.

Gerade am Thema „Kopftuch“ zeigt sich auch, dass der Anerkennungsstatus und die darin begründeten Faktoren des Rechts auf öffentliche freie Religionsausübung, des Ausschließlichkeitsrechts, der eigenständigen Ordnung und Verwaltung der inneren Angelegenheiten im Rahmen einer Körperschaft öffentlichen Rechts nicht allein garantieren können, dass Muslime vor Diskriminierung prinzipiell geschützt sind. Die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU, die mit 19. Juli 2003 umgesetzt sein sollte, könnte durch das sogenannte „Anti-Diskriminierungsgesetz“ hier Verbesserungen bringen. Im Bereich des Arbeitsmarktes steht beispielsweise zu erwarten, dass es zu einer Beweislastumkehr kommt. Dann müsste nicht mehr das Opfer von Diskriminierung den Nachweis dieses Tatbestandes führen, sondern der potentielle Arbeitgeber beweisen, nicht diskriminierend gehandelt zu haben. Positiv könnte sich aber vor allem eine stärkere Aufmerksamkeit für diesen Bereich im Zuge der öffentlichen Diskussion auswirken. Als Beispiel hierfür sei das „StadtexpertInnengespräch im Wiener Rathaus genannt, das von der Fraktion der Grünen und Stadträtin Vassilakou am 17. März zum Thema abgehalten wurde. Der dazu eingeladene Direktor der Wiener Linien sicherte zu, dass eine Muslimin, die bereit sei, die zur Uniform gehörige Kappe über ihrem Kopftuch zu tragen, sich sofort erfolgreich bewerben könne.

Am Frauenbild wird oft die generelle Haltung gegenüber dem Islam festgemacht. Dass Frauen in jeder Hinsicht eine aktive Rolle gebührt, wird vermehrt unter Muslimen erkannt. In den Ausschuss der Glaubensgemeinschaft wurden 2000 erstmals zwei Frauen gewählt, die durch den Schurarat 2002 auch in das höchste Gremium, den Obersten Rat berufen wurden.

Von der Beschäftigungsmöglichkeit im Gemeinwesen, wie von der Wirtschaft könnten wichtige Zeichen zur Integration gesetzt werden. Als Konsumenten werden Muslime als Zielgruppe bereits vermehrt wahrgenommen. Dies zeigt sich etwa an den Anfragen, die in der Glaubensgemeinschaft nach „Halal“-Kennzeichnung für Lebensmittel eingehen. Indem man Produkte wie Geflügel oder Cerealien mit diesem Gütesiegel der islamischen Reinheit versieht, reagiert man auf die muslimische Käuferschicht. Ohne dass man dies für die Allgemeinheit weiter bewerben würde, ist auffällig, wie vor den Feiertagen größere Bekleidungshäuser ihr Angebot offensichtlich auf die muslimischen Käuferwünsche, etwa bei festlichen Kindermoden, einstellen. Für Muslime lägen Möglichkeiten darin, sich im Interesse aller für eine deutlichere Produktkennzeichnung einzusetzen, beispielsweise wenn es um nicht deklarierten Alkohol in Süßigkeiten geht. Dies ist nur ein Punkt, der aufzeigt, dass Muslime höchstens gerade anfangen, aktives „Lobbying“ zu betreiben, bzw. zu zeigen, dass sie durchaus interessante Beiträge zu leisten imstande sind, was wiederum einen Grad der Vertrautheit mit den österreichischen Verhältnissen voraussetzt, der über das bloße Niveau beruflicher Qualifikation oder intellektueller Fähigkeiten hinausweist.

Bildung wird so im Prozess der weiteren Integration von Muslimen eine Schlüsselrolle spielen. Hier geht es nicht nur um mehr Aufklärung über den Islam, sondern auch um die interne Bildung innerhalb der muslimischen Gemeinschaft. Denn nur ein kritisches Verständnis des eigenen Hintergrunds und Wissen um die eigene Religion und Kultur macht überhaupt dialogfähig. Der Zugang zu Bildung ist von der Theologie her ein sehr positiver, da der Islam ein Bildungsgebot für Männer und Frauen postuliert.

Seit 1983 wird in Österreich Islamunterricht für alle muslimischen Schüler durch die Islamische Glaubensgemeinschaft abgehalten, die die Lehrer bestellt und für den Inhalt verantwortlich zeichnet. Dies ist ein direkter Ausfluss der Erneuerung der Anerkennung 1979. Die Lehrer werden durch den Staat bezahlt. 2001 waren dies für rund 40.000 Kinder und Jugendliche an 2.500 Standorten im Bundesgebiet 5.000 Wochenstunden, die von 290 Lehrerinnen und Lehrern gehalten wurden. Die Zahlen sind weiter im Steigen begriffen. Neben der Wissensvermittlung bildet die Reflexion und Diskussion über die Situation als Muslime in Österreich eine von den Teilnehmern geschätzte Möglichkeit, über die religiöse Zugehörigkeit und Einordnung der eigenen Persönlichkeit gemeinsam nachzudenken. Die Vielfalt der teilnehmenden Schüler durch unterschiedliche Herkunft und damit verbundene Tradition und Kultur ist dabei bereichernd und kann aufgegriffen werden, um den integrationsfördernden Prozess weiter voran zu treiben, eine Bewusstheit der Vereinbarkeit von Islam mit der Beziehung zu Österreich als immer selbstverständlicher heranreifen zu lassen. An den Schulen findet also innermuslimische Integration im Sinne von Bewusstheit für „Islam in Europa“ statt, die auch die Integration in die österreichische Gesellschaft erleichtert.

Der Umgang mit Vielfalt bildet dabei einen Kernpunkt. Vielfalt wird im Islam prinzipiell als positiv gesehen und das Nebeneinander verschiedener islamischer Rechtsschulen als Bereicherung und Chance bei entsprechenden Kenntnissen ein sehr anpassungsfähiges Instrumentarium zur Hand zu haben. Gewiss ist es eine besondere Herausforderung für die Muslime ihren Pluralismus nicht nur als solchen zu akzeptieren und den anderen im Bewusstsein der gleichzeitigen Einigkeit in den wesentlichen Dingen, die unter den Stichwörtern „Fünf Säulen der Glaubenspraxis“ und „Glaubensartikel“ wiederzugeben wären, zu respektieren, sondern auch zur Weiterentwicklung zu nutzen. Über Projektarbeit sind diese Ziele sehr praxisbezogen umsetzbar. Das Seelsorgeprojekt an Spitälern oder in der Flüchtlingsbetreuung

Ohne Frage ist auf die Ausbildung des Lehrpersonals für den Islamunterricht besonderes Gewicht zu legen. Seit 1999 übernimmt die Islamische Religionspädagogische Akademie diese Aufgabe. Dabei besteht eine Kooperation mit dem Pädagogischen Institut des Bundes, so dass die pädagogischen Fächer dort absolviert werden. In Zukunft soll der Schwerpunkt zusätzlich auch auf die Lehrerfortbildung gelegt werden und ein akademisches Niveau für die Islamstudien erreicht werden.

Denn für die Muslime in Europa tun sich auch von theologischer Seite vielfältige neue Fragen auf. Das Mittel des „Idjtihad“, das ein Prinzip der selbständigen Meinungsbildung im Gefüge des Islam darstellt, wird immer öfter zur Anwendung kommen, als sich die Lebensumstände der Muslime ändern und auf diese Veränderungen kompetent eingegangen werden muss. Österreich wird vom 13. bis 15. Juni in Graz eine Imamekonferenz abhalten, die diese modernen Herausforderungen im europäischen Kontext beleuchtet. Dabei sind folgende Punkte als Ziele seitens der Islamischen Glaubensgemeinschaft formuliert:
- Standortsbestimmung der Muslime in Europa und Hervorhebung der eigenen, selbständigen Identität als europäische Muslime. Der Islam in Europa soll eine authentische, aber doch unabhängige Prägung erfahren.
- Theologische weitere Ausführung des muslimischen Gedankens der Vereinbarkeit von Islam mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Pluralismus und praktische Konsequenzen für die Arbeit der Imame als Multiplikatoren
- Religiöse Begründung der Beziehungen der in Europa lebenden Muslime zu den europäischen Nationalstaaten (Staatsangehörigkeit) und zu der europäischen Union als Verkörperung der europäischen Einheit
- Gestaltung der Beziehungen der in Europa lebenden Muslime zu den anderen Religionsgemeinschaften und zu den Bürgern anderer Weltanschauung im Sinne des Dialogs und des friedlichen Zusammenlebens
- Beginn der Formulierung einer kanonisch rechtlichen Ordnung für Muslime in Europa auf der Basis der islamischen Disziplinen fiqh al aqaliat (Rechtsauslegung in der Minderheitensituation) und fiqh al aulawiat (Rechtsauslegung unter Berücksichtigung der Prioritäten), wobei die Konferenz einen Baustein darstellt
- Theologische Formulierung eines von dem Islam prinzipiell postulierten mittleren Weges (wasatiya) und einer gemäßigten Religiosität (i’tidal) unter Distanzierung von jeglicher Radikalität oder Fanatismus

Die Imamekonferenz wurde initiiert durch den Rais el Ulema („Oberhaupt der Gelehrten“) in Sarajewo und den Bürgermeister von Graz und wird durch das Außenministerium gefördert. Die bosnische Beteiligung knüpft an den geschichtlichen Hintergrund an. Die oberste religiöse Autorität des Rais el Ulema in Bosnien wurde 1882 durch Kaiser Franz Joseph unabhängig vom türkischen Sultan eingesetzt.

Österreich kann im modernen Europa in der Behandlung des Islam eine Vorreiterrolle einnehmen. Dialog hat durch die Einbindung der Muslime in rechtlicher Hinsicht schon bald eine Qualität erreicht, wo es um mehr als nur gegenseitige Beteuerungen und Absichtserklärungen geht. Hier ist ein Austausch entstanden, dem man weitere Vertiefung wünscht.






























































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Publiziert am: 2003-11-24
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