IGGiÖ
Geschichte des Anerkennungsstatus und Gründung der IGGiÖ
Innerhalb Europas stellt die Behandlung des Islam in Österreich eine Besonderheit dar, denn bereits seit 1912 geht ein eigenes Islamgesetz auf die rechtliche Stellung der in Österreich lebenden Muslime ein. Die Donaumonarchie hatte 1908 das großteils muslimische Bosnien Herzegowina annektiert. Dass nun rund 600.000 Muslime im Reichsgebiet lebten, fand seinen Niederschlag in diesem Gesetz, das über das eher auf die christliche Organsistationsstruktur zugeschnittene Anerkennungsgesetz von 1874 hinaus in § 6 ausdrücklich den gesetzlichen Schutz von Religionsausübung und Religionsdienern des Islam aussprach. Bosniaken dienten in der Leibgarde des Kaisers, Imame taten als Militärseelsorger Dienst, und es gab Pläne für den Bau einer großen Moschee in Wien, die durch den 1. Weltkrieg zunichte wurden.
In den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wuchs die Zahl der Muslime in Österreich durch den Zuzug von Migranten vor allem aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien. In dieser Zeit wurde der Verein „Moslemischer Sozialdienst“ gegründet, der sich neben den Aufgaben in religiöser Hinsicht und der Übernahme humanitärer Hilfe auch für eine angemessene rechtliche Verankerung der muslimischen Gemeinde einsetzte.
1971 beantragte der Verein die Genehmigung zur Errichtung einer Kultusgemeinde und deren Statuten auf Grundlage des Islamgesetzes. Daraufhin kostituierte sich 1979 die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie stellt die offizielle Verwaltung der religiösen Belange aller im Lande lebenden Muslime dar. Für die Muslime ist nicht nur die freie und öffentliche Religionsausübung garantiert, sondern sie genießen durch die Anerkennung Autonomie, was die Regelung der inneren Angelegenheiten betrifft.
Die Glaubensgemeinschaft heute
In Österreich bekennen sich 338.998 Personen zum Islam, was einem Prozentsatz von 4,2 % entspricht. Eine hohe Konzentration findet sich dabei in der Bundeshauptstadt. In Wien sind mit 121.149 Personen 7,8 % Muslime zu verzeichnen. In Niederösterreich leben 48.730 Muslime. Um die 20 Moscheen in NÖ, z.B. in Wiener Neustadt, Sollenau und Leobersdorf, bilden Knotenpunkte des sozialen und religiösen Lebens der muslimischen Bevölkerung und bieten gleichzeitig regelmäßig Veranstaltungen wie „Tage der Offenen Moschee“ für die Allgemeinheit. 55 Lehrer/innen in NÖ unterrichten ca. 5.500 Schüler/innen an den öffentlichen Schulen in islamischer Religion.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich und ihre regionalen Vertretungen, die Religionsgemeinden, möchten als offizielle Vertretung der Muslime in Österreich wesentlich zur Lebensqualität der Muslime im Sinne der Sicherung religiöser Betreuung beitragen. Über die sich unmittelbar ergebende Aufgabe der Pflege und Wahrung der Religion innerhalb der muslimischen Gemeinschaft hinaus, sieht sich die Islamische Glaubensgemeinschaft als Bindeglied zu staatlichen Institutionen und zivilen Einrichtungen in Österreich.
Alle Muslime, die in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben, werden unabhängig von ihrem Herkunftsland, ihrem sozialen Status, ihrem Geschlecht oder der Zugehörigkeit zu einer islamischen Rechtsschule gleichberechtigt vertreten.
Rechtliche Anerkennung nicht gleichbedeutend mit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz
Der Islam ist im Gespräch und das nicht erst seit dem 11. September 2001. Wenn es um „Integration“ geht, werden Muslime oder der Islam als Religion immer wieder zum Gegenstand einer mitunter sehr emotional geführten Debatte. Daraus ergibt sich ein neuer Schwerpunkt - die Aufarbeitung bestehender Vorurteile und Klischees gegen den Islam. Mehr Information und beiderseitige Begegnung zum Abbau von Hemmschwellen ist nötig. Ein entspanntes Miteinander in gegenseitigem Respekt und Anerkennung liegt uns am Herzen.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft betrachtet es als eine zentrale Aufgabe, Muslimen in Österreich ein wertvoller Partner darin zu sein, die islamische Identität in der Minderheitensituation zu bewahren und sich gleichzeitig positiv in der österreichischen demokratischen pluralistischen Gesellschaft verankert zu sehen. Daher suchen wir den Gedanken der Integration durch Partizipation zu fördern.
Aufgabenfelder der Islamischen Glaubensgemeinschaft
Islamunterricht an Schulen
- Vermittlung von fundiertem Wissen und damit Festigung der Beziehung zur Religion. Die österreichische Gesellschaft soll unsere Jugend als wertvolle Mitglieder der Gemeinschaft erleben und ihren Islam als bereichernd empfinden.
- Betreuung von rund 40.000 muslimischen Schülerinnen und Schülern durch die Bestellung qualifizierten Lehrpersonals
- 2500 Standorte im Bundesgebiet, 290 Lehrerinnen und Lehrer geben 5000 Wochenstunden (Zahlen von 2001)
Schulerhalterin der Islamischen Religionspädagogischen Akademie in Wien
- Ziel ist die Erlangung eines einheitlichen Fachwissens auf der Basis der muslimischen Quellentexte und moderner Pädagogik
- Erste Absolventinnen und Absolventen unterrichten bereits an den Schulen
- Verleihung des Status einer konfessionellen Schule
Servicestelle bei muslimischen Angelegenheiten
- Ausstellung von Bescheinigungen (bei Namensgebung, vor Antritt des Militärdienstes, im Todesfall, usw.)
- Vertretung bei Sachfragen
- Eheschließungen nach islamischem Ritus
- Beaufsichtigungen von Schächtungen
Besuchs- und Sozialdienst an Spitälern und in Haftanstalten
- auf Abruf Einsatzbereitschaft in Krisenfällen
- Brückenbaufunktion zwischen muslimischen Patienten und dem Spitalspersonal
- Vorträge und Diskussionsveranstaltungen zur Situation muslimischer Patienten an Heil- und Pflegeanstalten
Verwaltung eines muslimischen Friedhofs
- ab 2003 Beginn der Errichtung eines eigenen muslimischen Friedhofs als letzte Ruhestätte für verstorbene Gemeindemitglieder im 23. Wiener Gemeindebezirk
- Abwicklung aller damit verbundenen Angelegenheiten wie Organisation der rituellen Totenwäsche, usw.
Vernetzung von Aktivitäten der verschiedenen Moscheen und Vereine
- Drehscheibe zur Informationsweitergabe und Intensivierung von Kontakten für rund 160 Gebetsstätten in Österreich, eigenständig und ohne finanzielle Aufwendungen seitens der öffentlichen Hand betreut durch ein reges Vereinsleben
Organisation von Veranstaltungen
- Gestaltung eines Familienfestes zu islamischen Feiertagen
- Abhaltung von Symposien und Konferenzen („Grazer Konferenz“ mit Grundsatzerklärung zu „Islam in Europa“, Juni 2003)
Frauenreferat
- Stärkung der Anliegen muslimischer Frauen
Öffentlichkeitsarbeit erfährt eine große Nachfrage:
Projekt „Islam – was ist das?“
- Besuchsangebot für Schulen: Im Gespräch soll auf der Grundlage eines kurzen Referates mit anschließender Diskussion ein authentischer Einblick in den Islam und die Situation in Österreich gewonnen werden
- Organisation von Moscheeführungen für spezielle Zielgruppen
Offene Sprechstunde für alle
- Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme und Besprechung von Fragen und Anliegen
- Auch für Menschen nicht-muslimischen Glaubens
Interreligiöser Dialog
- Teilnahme an diversen Symposien und Konferenzen
- Kontaktpflege und –aufbau zu anderen Religionsgemeinschaften
- Besuche in Pfarren nach Einladung zu Gesprächsabenden
Medienreferat
- Schaffen von Öffentlichkeit durch mediale Präsenz
- Vermittlung kompetenter Interviewpartner
- Anlaufstelle bei der Vermittlung von Informationen rund um den Islam
Zusammensetzung der Gremien
Den Gedanken der Einheit in der Vielfalt spiegelt die Zusammensetzung der Gremien aus verschiedenen Herkunftsländern. Auf der gemeinsamen Basis der islamischen Quellen und muslimischer Ethik, die sich am friedvollen, respektvollen Umgang miteinander orientiert und auf soziale Gerechtigkeit bedacht ist, soll die Arbeit für die islamische Gemeinde gestaltet werden.
Die Wahl dieser Gremien ist durch die Verfassung geregelt. In den Sprengeln Wien (für Wien, Niederösterreich und Burgenland), Graz (für Steiermark und Kärnten), Linz (für Oberösterreich und Salzburg) und Bregenz (für Vorarlberg und Tirol) wählt die Gemeindeversammlung den Gemeindeausschuss, der aus jeweils neun Mitgliedern für sechs Jahre besteht. Daneben ist für die Islamische Glaubensgemeinschaft der Schurarat als legislatives Organ von besonderer Bedeutung, in das die regionalen Ausschüsse einzelne Mitglieder entsenden, so dass dieser zumindest aus sechzehn Personen besteht. Der Oberste Rat mit zwölf vom Schurarat gewählten Mitgliedern bildet dessen Exekutivorgan. Der Vorsitzende des Obersten Rates ist gleichzeitig Präsident der Glaubensgemeinschaft und damit dessen erster Vertreter. Der Schurarat wählt auch den Mufti für Österreich.
In der Zusammenarbeit von Männern und Frauen unterschiedlichen Hintergrunds sollen entscheidende Impulse entstehen, eine muslimische Lebensweise als absolut vereinbar mit der persönlichen Identifikation als Teil Österreichs immer breiter auch außerhalb des muslimischen Kreises zu etablieren.
Damit geht einher, noch stärker den Dialog mit der Öffentlichkeit zu pflegen. Es gilt, Vorurteile, Klischeevorstellungen und alte Ressentiments durch Information und die Förderung von mehr aktiver Teilhabe von Muslimen am gesellschaftlichen Leben abzubauen.