Einen Gesichtsschleier zu tragen ist keine theologische Notwendigkeit. Diesen Standpunkt vertritt die Islamische Glaubensgemeinschaft mit der Mehrheit der islamischen Gelehrten. Dass diese Meinung auch im gelebten Alltag der Musliminnen vorherrscht, zeigt das österreichische Straßenbild. Eine Burkaträgerin wurde noch nie gesichtet. Bei der Burka handelt es sich um ein afghanisches Kleidungsstück, meist blau, das als Ganzkörperbedeckung nur ein gitterartiges Sichtfenster vor dem Gesicht lässt. Sehr vereinzelt wird Niqab getragen – ein Gesichtsschleier, der meist nur die Augen freilässt. Einzig im Sommer sind durch den Tourismus einige Frauen mehr mit dieser Bekleidung anzutreffen.
Wer Burka oder Niqab in Österreich kaufen wollte, würde wohl nicht fündig werden. Es gibt keinen Markt dafür und die Besitzerin eines speziell auf muslimische Frauen ausgerichteten Geschäftes würde es auch nicht ins Sortiment aufnehmen. Denn gerade unter Kopftuchträgerinnen wird verstärkt darüber nachgedacht, wie die komplette Bedeckung das ohnehin vorurteilsbehaftete Image muslimischer Frauen zusätzlich belasten kann. Populistische Kampagnen wie zuletzt in der Schweiz setzen durch die Bildlichkeit vollverschleierter Frauen auf Ängste. Ein angeblicher Widerspruch zwischen dem westlichen und dem islamischen Frauenrechtsverständnis soll Diskriminierung und Verbote rechtfertigen.
Darum meldet sich die Islamische Glaubensgemeinschaft mit aller Deutlichkeit gegen nun diskutierte Verbote der Burka zu Wort. Schon wie hier die Begriffe zu verschiedenen Kleidungsstücken durcheinander gebracht werden, zeigt, dass es nicht um ein reales Problem und dessen Lösung geht. Vielmehr steht im Raum, dass nach einem Katalysator für diffuses Unbehagen angesichts einer sich verändernden Gesellschaft und dem Islam immer häufiger unterstelltes „Hegemonialstreben“ geht.
Dabei gerät völlig aus dem Blick, dass bei Gesetzen, die so eindeutig gegen Prinzipien wie Religionsfreiheit und Schutz der Privatsphäre verstoßen, auch allgemein das Bewusstsein für Menschenrechte in Frage gestellt wird. Hier äußerte sich der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Thomas Hammarsberg, bereits zum Frauentag am 8. März sehr klar mit warnenden Worten gegen geplante Verbotsgesetze. Er betonte, dass mit derartigen Gesetzen die europäische Menschenrechtskonvention verletzt werde.
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