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„Burka“ – Verbotsgesetze sind kontraproduktiv

Einen Gesichtsschleier zu tragen ist keine theologische Notwendigkeit. Diesen Standpunkt vertritt die Islamische Glaubensgemeinschaft mit der Mehrheit der islamischen Gelehrten. Dass diese Meinung auch im gelebten Alltag der Musliminnen vorherrscht, zeigt das österreichische Straßenbild. Eine Burkaträgerin wurde noch nie gesichtet. Bei der Burka handelt es sich um ein afghanisches Kleidungsstück, meist blau, das als Ganzkörperbedeckung nur ein gitterartiges Sichtfenster vor dem Gesicht lässt. Sehr vereinzelt wird Niqab getragen – ein Gesichtsschleier, der meist nur die Augen freilässt. Einzig im Sommer sind durch den Tourismus einige Frauen mehr mit dieser Bekleidung anzutreffen.

Wer Burka oder Niqab in Österreich kaufen wollte, würde wohl nicht fündig werden. Es gibt keinen Markt dafür und die Besitzerin eines speziell auf muslimische Frauen ausgerichteten Geschäftes würde es auch nicht ins Sortiment aufnehmen. Denn gerade unter Kopftuchträgerinnen wird verstärkt darüber nachgedacht, wie die komplette Bedeckung das ohnehin vorurteilsbehaftete Image muslimischer Frauen zusätzlich belasten kann. Populistische Kampagnen wie zuletzt in der Schweiz setzen durch die Bildlichkeit vollverschleierter Frauen auf Ängste. Ein angeblicher Widerspruch zwischen dem westlichen und dem islamischen Frauenrechtsverständnis soll Diskriminierung und Verbote rechtfertigen.

Darum meldet sich die Islamische Glaubensgemeinschaft mit aller Deutlichkeit gegen nun diskutierte Verbote der Burka zu Wort. Schon wie hier die Begriffe zu verschiedenen Kleidungsstücken durcheinander gebracht werden, zeigt, dass es nicht um ein reales Problem und dessen Lösung geht. Vielmehr steht im Raum, dass nach einem Katalysator für diffuses Unbehagen angesichts einer sich verändernden Gesellschaft und dem Islam immer häufiger unterstelltes „Hegemonialstreben“ geht.

Dabei gerät völlig aus dem Blick, dass bei Gesetzen, die so eindeutig gegen Prinzipien wie Religionsfreiheit und Schutz der Privatsphäre verstoßen, auch allgemein das Bewusstsein für Menschenrechte in Frage gestellt wird. Hier äußerte sich der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Thomas Hammarsberg, bereits zum Frauentag am 8. März sehr klar mit warnenden Worten gegen geplante Verbotsgesetze. Er betonte, dass mit derartigen Gesetzen die europäische Menschenrechtskonvention verletzt werde.


Ein Verbot des Ganzkörperschleiers ist zudem kontraproduktiv. Gerade in Bezug auf Themen, bei denen individuelle Grundrechte und die Religionsfreiheit berührt sind, ist ein breiter gesellschaftlicher Diskurs zielführend und nicht das Verschieben in die Gesetzgebung. Durch ein Verbot würden Frauen nicht automatisch „vor Unterdrückung geschützt“. Vielmehr verrät diese prinzipielle Annahme, wie verbreitet das Klischee der „unterdrückten, durch den Mann gelenkten“ muslimischen Frau doch ist. Auch die Instrumentalisierung der Burka durch die Taliban scheint die Assoziationen nur mehr in diese Richtung zu drängen. Auf die Idee, dass Frauen diese Kleidung auch frei wählen könnten, kommt man da gar nicht.

Dabei hat sich das Selbstbestimmungsrecht der Frau in bisherigen Diskussionen als Konsens gebildet. Auch hier sollte es angewendet werden. Denn sonst schlägt der angestrebte Schutz in krasse Bevormundung um. Abgesehen davon würden betroffene Frauen dann noch eher aus der Gesellschaft verschwinden. Aber auch eine „Jetzt erst recht!“ Stimmung wäre eine mögliche Folge. Während die geschilderte innermuslimische fruchtbare Diskussion die Ganzkörperbedeckung zum Randthema machte, böte sich für daran Interessierte auf einmal eine Plattform der Sympathiewerbung.

Das Selbstbestimmungsrecht ernst zu nehmen, schließt die Akzeptanz anderer Lebensentwürfe ein. Wird es hingegen nur soweit mitgetragen, wie es der eigenen Sicht entspricht, ist gerade für Musliminnen mit Migrationshintergrund schnell der Beigeschmack alten kolonialen Überlegenheitsgehabes zu merken. Selbstbestimmungsrecht konsequent zu Ende zu denken und nicht nur als nette Worthülse zu verwenden, ist auch unter Musliminnen eine Herausforderung. Es hat aber bei bisherigen Kopftuchdebatten auch das Bewusstsein gestärkt, persönliche Entscheidungen für oder gegen das Kopftuch zu respektieren. Das sollte auch jetzt gelten. Selbst wenn man den Gesichtsschleier nicht mag, ist eine freie Entscheidung dafür durch die Trägerin hinzunehmen. Es wäre billig, gleich zu schlussfolgern, da könne nur männlicher Zwang im Spiel sein, nur weil eine solche Kleidung persönlich als unvorstellbar erscheint.

Die Debatte zeigt einmal mehr die Wichtigkeit eines substantiellen Dialogs zwischen Frauen auf, denen Frauenrechte ein Anliegen sind. Der Ruf nach „Frauensolidarität“ hat durch den zunehmenden Pluralismus einen neuen Sinn erfahren. Frauen unterschiedlicher Zugänge stehen vor der Aufgabe alte Forderungen wie „Chancengleichheit“, „gegen Gewalt“ oder „gegen Sexismus“ zu stärken, indem sie die durch die Vielfalt entstandenen unterschiedlichen Zugänge und Argumentationslinien nutzen. Ansätze dafür gibt es in Österreich schon. Hier sollten sich Musliminnen verstärkt engagieren. Denn sie stehen vor der Herausforderung, das ihnen oft aufgezwungene Opferklischee zu durchbrechen.

Frauenpolitisch stehen wir vor vielen Aufgaben. Die wirtschaftliche Krise droht gerade Frauen in die Armutsfalle zu treiben und Rollenbilder vom „Heimchen am Herd“ wiedererstehen zu lassen. Populisten lenken gerne davon ab, indem in die Muslimin die Personifizierung von Unterdrückung projiziert wird. Der Verdacht krass divergierender Werte kann vor allem durch gemeinsames Eintreten für Frauenrechte aufgehoben werden und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Integration gestärkt werden.


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