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Wahlen in der Islamischen Glaubensgemeinschaft

Die neue Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft rückt Neuwahlen in den Blick. Momentan geht es vor allem um die Registrierung der Musliminnen und Muslime in Österreich. Dies bringt viele Fragen mit sich. Darum hier ein Katalog mit häufig gestellten Fragen und Antworten darauf.


DETAILS ZUR WAHL

Wie kann ich mich registrieren lassen?
Formulare zur Registrierung sind bei den Büros der Religionsgemeinden und bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft erhältlich. Auch bei den muslimischen Vereinen liegen Formulare zur Registrierung. Außerdem können sie von der Homepage ausgedruckt werden: Antragsformulare zum Ausdrucken oder über office@derislam.at angefordert werden.

Das Formular wird ausgefüllt und unterschrieben. Es gibt zwei Versionen: für Minderjährige (unter 14, denn mit 14 ist man religiös mündig) und für über 14jährige. Weil Kinder zwischen 12 und 14 in religiösen Dingen ein Mitspracherecht haben, sollen sie ihr Antragsformular mitunterschreiben.
Gefragt werden persönliche Daten wie Name, Geburtstag, Beruf, Wohnort usw. Selbstverständlich unterliegen diese Angaben dem Datenschutz! Wichtig ist auch eine Zeile, in die man den Moschee-Verein (bzw. die Fachvereinigung) eintragen kann, dem man sich zugehörig fühlt. Das spielt für die Wahl eine bedeutende Rolle. Denn dann wählt man nicht im Wahlbüro der „Vereins-Unabhängigen“, sondern gibt seine Stimme bei diesem Verein an die dort aufgestellten Kandidaten ab. Je fünfzig Vereinsmitglieder bestimmen so einen Delegierten des entsprechenden Vereines.
Das ausgefüllte Antragsformular geht zusammen mit der Kopie eines Meldezettels per Post an die Islamische Glaubensgemeinschaft in 1070 Wien, Bernardgasse 5.
Wenn man auch das Wahlrecht erwerben will: Bitte den Zahlungsnachweis über die bezahlte Kultusumlage beifügen.

Wann darf ich wählen?
Wer nach der Registrierung eine jährliche Kultusumlage bezahlt (für über 16jährige 40 Euro, zwischen 14 und 16 Jahren 20 Euro), gewinnt zusätzlich zum Anspruch auf alle Serviceleistungen der Islamischen Glaubensgemeinschaft das Wahlrecht. Damit kann über die zukünftige Zusammensetzung der Entscheidungsgremien der Islamischen Glaubensgemeinschaft mitbestimmt werden.

Was passiert mit dem Geld (der Kultusumlage)?
Mit der Kultusumlage wird die Infrastruktur der örtlichen Religionsgemeinden, also des jeweiligen Bundeslandes, erhalten: das Büro samt nötigem Personal. Die jetzt bezahlten Beiträge gehen direkt auf die Konten der neu zu gründenden Religionsgemeinden. Jedes Bundesland wird eine eigene Religionsgemeinde. Bisher wurden viele Serviceleistungen durch ehrenamtliche Arbeit ermöglicht. Das soll noch professioneller werden. Vor allem in den sozialen Diensten (Seelsorge, Beratung) braucht es Fachkräfte, die verlässlich verfügbar sind und dies nicht wie bisher neben ihrem Brotberuf zu leisten haben. Noch etwas: Die Kultusumlage ist von der Steuer absetzbar! Das heißt, dass das Finanzamt nach dem Jahresausgleich einen Teil zurückerstattet.

Wer darf wählen? Wer gewählt werden?
Wählen darf jede/r, die/der über vierzehn Jahre alt ist, sich bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft registriert hat und die Kultusumlage bezahlt hat. Für die Gemeindeversammlung kann jede/r kandidieren, die/der mindestens sechzehn Jahre alt ist (und registriert ist, sowie die Kultusumlage gezahlt hat).

Wer wird Präsident? Wie funktioniert die Wahl?
Über bestimmte Personen lässt sich jetzt noch nichts sagen. Denn gewählt wird über mehrere Stufen. Zuerst in der lokalen Religionsgemeinde des jeweiligen Bundeslandes die Gemeindeversammlung. Dazu stellen je fünfzig Mitglieder eines Vereines einen Delegierten, der von ihnen gewählt wird. Auch so genannte „Vereins-Unabhängige“, also Personen, die in keinem muslimischen Verein aktiv sind, wählen ihre Delegierten. Bei hoffentlich hoher Wahlbeteiligung steht am Ende dieser ersten Ebene der Wahl also eine große Gemeindeversammlung. Aus dieser wird der Ausschuss (11 Personen) gewählt, der dann die Arbeit für die jeweilige Religionsgemeinde im Bundesland aufnimmt. Vier Personen des Ausschusses werden zusammen mit einer dem Größenverhältnis des Bundeslandes entsprechenden weiteren Zahl von Delegierten in den Schurarat (maximal 61 Personen), entsandt. Dieses gesamtösterreichische Gremium wählt den Obersten Rat (15 Personen) und dessen Vorsitzende/n, der zugleich die oberste Funktion (Präsidentschaft) in der Islamischen Glaubensgemeinschaft innehat.

Welche Rolle spielen die Vereine?
Die Vereine erleichtern für die Muslime die Registrierung. Denn bei ihnen lassen sich die Mitgliedsanträge ausfüllen und abgeben. Bei den Formularen gibt es eine Zeile, wo man den Verein eintragen kann, in dem man Mitglied ist.
Die Vereine sammeln gewissenhaft die Unterlagen: die Mitgliedsanträge, die Zahlungsnachweise über die Kultusumlage und die Kopien der Meldezettel. Sie leiten sie an die Islamische Glaubensgemeinschaft weiter. Wenn sie fünfzig Mitglieder nachweisen können, die auch bei der Islamischen Religionsgemeinde registriert sind und die Kultusumlage bezahlt haben, können sie bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft um eine offizielle Registrierung als muslimischer Verein (Fachvereinigung) der IGGiÖ ansuchen. Nach dieser Anerkennung wählen die Mitglieder dieses Vereines, die zugleich ihre Kultusumlage als Mitglieder der Islamischen Glaubensgemeinschaft entrichtet haben, pro fünfzig Mitglieder einen Delegierten in die Gemeindeversammlung.

Was kann ich mit meiner Stimme bewirken?
Jede Stimme zählt! Wenn wir als Muslime in Österreich ernst genommen werden wollen, müssen wir zeigen, dass wir mitdenken und mitbestimmen wollen. Bei dieser Wahl geht es um einen Richtungsentscheid. In den Gremien brauchen wir kompetente Leute, die nicht nur Anerkennung verdienen, weil sie „gute Muslime“ sind. Es zählen auch ihr Wissen, ihre Lebenserfahrung, Kommunikationstalent und die Kenntnis, was speziell für Musliminnen und Muslime in Österreich wichtig ist und wie man sich dafür effektiv einsetzt. Wem also an Qualität liegt, der/die muss sich auch dafür einsetzen und bei der Wahl mitmachen.

Wann ist die Wahl? Welche Fristen gibt es?
Nun ist einmal die Registrierung gestartet. Der Oberste Rat wird die weiteren Termine festsetzen und bekanntgeben. Nicht alle Bundesländer werden gleichzeitig wählen. Es werden Fristen bekanntgegeben. Ab einem Stichtag sind dann noch acht Wochen Zeit, sich entweder als Einzelner direkt zu registrieren oder als Verein die gesammelten Unterlagen der Islamischen Glaubensgemeinschaft zu übermitteln (Mitgliedsbeiträge, kopierte Meldezettel, Zahlungsnachweise über die Kultusumlage). Dann läuft die Frist von vier Wochen zur Erstellung und Bekanntgabe der Wählerlisten, Nun kann ein Wahltermin festgesetzt werden. Spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag müssen die Kandidaten aufgestellt sein. Wahltag ist immer ein Sonntag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Wahlkommissionen werden direkt in den Vereinen und für die Vereins-Unabhängigen in eigenen Wahllokalen eingerichtet.

HINTERGRUND UND AUSGANGSSITUATION

Was ist die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich?
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich gibt es seit 1979. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Muslime werden gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit in ihren religiösen Belangen von der Islamischen Glaubensgemeinschaft vertreten. Schon seit 1912 ist der Islam in Österreich staatlich anerkannt. Das ist in Europa einzigartig. Nach dem Zuzug von Muslimen in den 60er und 70er Jahren war klar, dass es einen Ansprechpartner in Sachen Islam geben müsse. Denn im praktischen Leben reichte das Islamgesetz allein nicht, weil dieses ja nicht regelt, wie die Muslime selbst für ihre Rechte eintreten können. Heute können wir froh sein, dass einige Muslime schon vor bald vierzig Jahren den Weitblick hatten, die Islamische Glaubensgemeinschaft zu gründen. Anders als in anderen Ländern Europas haben wir so eine Basis für einen Dialog auf gleicher Augenhöhe. Die Islamische Glaubensgemeinschaft ist eine österreichische Organisation, unabhängig vom Ausland und eigenständig. Darum wird sie in Österreich ernstgenommen.

Was bringt uns die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich?
Ohne die Islamische Glaubensgemeinschaft gäbe es keinen Religionsunterricht für muslimische Kinder an den Schulen, die Vereine hätten Schwierigkeiten ihre Imame und Seelsorgerinnen zu holen und auf muslimische Präsenzdiener beim Bundesheer würde nicht wie jetzt Rücksicht genommen. Getreu ihres Auftrags setzte sie sich für die religiösen Anliegen der Muslime ein: In Österreich ist das Schächten (halal-Fleisch) auch nach einer heißen Debatte um ein neues Tierschutzgesetz für Muslime gesichert. Trotz diverser Kopftuchdebatten ist an Schulen gewährleistet, dass Mädchen sich frei entscheiden können, wie sie sich kleiden. Das wird sogar durch einen eigenen Erlass bekräftigt. Beim Thema Moscheebau gewann die Islamische Glaubensgemeinschaft viele Menschen, die den Wunsch nach würdigen Orten des Gebets nachvollziehen und unterstützen. Die IGGiÖ begann erfolgreich mit dem Aufbau muslimischer Infrastruktur, vor allem im Bildungsbereich: IRPA zur Ausbildung späterer islamischer Religionslehrer/innen und IFS, die Islamische Fachschule für soziale Bildung. Die IGGIÖ setzte den ersten islamischen Friedhof in Wien um. Sie veranstaltete Imamekonferenzen, auch auf internationalem Niveau, und belegte dabei auch theologisch: Islam und die Werte von Demokratie, Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten sind miteinander vereinbar.
Vor allem schafft die Islamische Glaubensgemeinschaft mehr Vertrauen für Muslime. Denn in den letzten Jahren sind pauschale Verdächtigungen und Feindbilder gegen den Islam und Muslime eine immer größere Herausforderung geworden. Ohne Vertrauen könnte ein ruhiges religiöses Praktizieren, das sich nicht ängstlich verstecken muss, kaum aufrecht erhalten werden. Die Islamische Glaubensgemeinschaft sorgt für Aufklärung und ist in den Medien präsent. Sie betreibt Dialogprogramme, zum Beispiel für Schulklassen. Vor allem aber führt sie viele Gespräche mit Verantwortungsträgern aus der Politik, den Kirchen und der Zivilgesellschaft und ist Teil des öffentlichen Lebens in Österreich. Damit kann die Islamische Glaubensgemeinschaft immer wieder beweisen: Muslime sind ein Teil Österreichs und keine „Fremden“. Muslime integrieren sich, indem sie sich bei Bewahrung ihrer Identität in Österreich positiv einsetzen, hier partizipieren.

Wer sind die Mitglieder?
Alle Menschen muslimischen Glaubens, die in Österreich ihren Aufenthalt haben, also hier leben, gehören zur Islamischen Glaubensgemeinschaft.

Wenn ich sowieso als Mitglied eines muslimischen Vereines aktiv bin – warum noch in der Islamischen Glaubensgemeinschaft sein?
Die Islamische Glaubensgemeinschaft ist wie ein großer Schild für das ganze aktive muslimische Leben in Österreich. Durch ihre Arbeit können die Vereine sich erst entfalten. Die Islamische Glaubensgemeinschaft ist kein Dachverein, sondern viel mehr: Sie erreicht durch ihr seriöses Auftreten für alle Muslime in Österreich, dass sich so etwas wie eine Identität als Muslime und Österreicher entwickelt. Hier geht es auch darum, wie wir als Muslime wahrgenommen werden wollen: Nicht mehr als „Fremde“, sondern als Teil Österreichs.

Warum soll ich mich jetzt registrieren lassen?
Die Registrierung ist gratis, sie kostet nichts. Sie stärkt die Muslime in Österreich als eine Gemeinschaft in ihrer inneren Vielfalt. Mit der Registrierung können Musliminnen und Muslime noch mehr Gewicht für ihre Vertretungsorganisation erreichen und damit für das Anliegen, dass der Islam als anerkannte Religion Respekt verdient. Bei aller Vielfalt kann so gezeigt werden: Muslime in Österreich sind eine Gemeinschaft, die zusammenhält.

In Zukunft soll es ganz normal werden, dass jedes neugeborene Kind so wie beim Standesamt auch bei der IGGiÖ gleich nach der Geburt registriert wird.





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