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Rauchen aus muslimischer Sichtweise

Die Initiative für einen rauchfreien Studien-, Schul- & Arbeitsplatz hatte am 18. Mai zu einer Veranstaltung ins alte AKH in Wien geladen, in deren Rahmen Scheich Adnan Ibrahim eine Fatwa, ein islamisches Gutachten, zum Thema Rauchen vorstellte:
Sure 5, Vers 29: „Und tötet euch nicht selber.“
Zwischen Geist und Körper Einklang zu setzen, strebt der Islam an, denn er sieht sie nicht als Gegensätze. Neben dem Bemühen um die Pflege des Geistes wird der körperlichen Gesundheit und dem leiblichen Wohl ein ebenso hoher Stellenwert zugesprochen. Der Gesandte Gottes Mohammad (Friede sei mit ihm) hat das leibliche Wohl als höchsten Segen bzw. Gunst angesehen, die man von Allah erbittet. Der Onkel des Propheten Abbas fragte ihn, worum er zu Gott beten solle. Der Gesandte sagte nach dreimaliger Wiederholung der Frage bzw. der Antwort: „Um das Wohlergehen.“, um dann noch hinzuzufügen: „Das Wohlergehen, denn es gibt nichts, was Gott mehr liebt, als von den Menschen nach dem Wohlergehen gefragt zu werden.“


Der Gesandte Gottes selbst betete sehr oft um das Wohlergehen seiner Hör- und Sehkraft und um sein leibliches Wohl so eindringlich, dass er sogar wie folgt formulierte: „O Allah, und lasse sie mich beerben“, d.h. sie sollen sogar über seinen Tod hinaus funktionieren.
Die islamische Sicht zum körperlichen Wohlergehen lassen sich wegen der gebotenen Kürze in folgenden Punkten auflisten:
1. Die dringliche Aufforderung der äußeren und inneren Reinheit des menschlichen Körpers. „Tahara“ (das arabische Wort für Reinheit), diese wird zumeist in Form ritueller „gottesdienstlicher Handlungen“ den Muslimen abverlangt. In der Sure 2:222 heißt es: „Allah liebt diejenigen, die sich (Ihm) reuevoll zuwenden und die sich reinigen“. Der Gesandte Gottes sagte: „Reinheit ist die Hälfte des Glaubens.“ Muslime waschen sich fünfmal täglich, wenn sie das Ritualgebet verrichten, Sie waschen sich ganzkörperlich nach jedem Geschlechtsverkehr und vor dem Freitagsgebet. Und zu jedem Gebet (täglich fünfmal) sollen die Zähne geputzt bzw. gereinigt werden. Als ein Mann, der unordentliches Haar und gelbe Zähne gehabt hatte, den Gesandten besuchen wollte, bat ihn Mohammad, sein Haar zu kämmen und seine Zähne zu putzen.



2. Der Gesandte Allahs sagte: „Gott ist schön und liebt die Schönheit, er hasst das Elend und hasst es, sich elend zu geben“. Mohammad hat nie Parfüm als Geschenk abgelehnt und hat Parfüm so benutzt, dass Menschen in einer Straße wussten, dass er diese entlang gegangen war, weil es nach ihm geduftet hat. Sure 7:31: „O Kinder Adams, leget euren Schmuck an (zu jeder Zeit und) an jeder Stätte der Andacht (bzw. Gebetsstätte).“ D.h. zu jedem Gebet.

3. Der Mensch soll dem Verlangen seines Körpers und seinen Notwendigkeiten genügen hinsichtlich Essen, Trinken (es sei denn, es handelt sich um Alkohol oder andere berauschende Mittel) und Heirat. Diese sind Gaben Gottes für die Menschen. Allerdings darf man das Maß nicht überschreiten, der Koran hat dies dokumentiert mit dem folgendem Vers aus Sure 7:31: „Und esst und trinkt, doch überschreitet (dabei) das Maß nicht; wahrlich, Er liebt nicht diejenigen, die nicht Maß halten.“

4. Der Muslim bzw. die Muslima darf sich körperlich auch nicht über das Maß überanstrengen, selbst wenn es um gottesdienstliche Handlungen geht. Der Prophet sagte seinem Freund Abu-Darda’a, nachdem ihm berichtet worden war, dass dieser den ganzen Tag faste und die ganze Nacht betend verbringe, und er seine Frau vernachlässige: „Dein Körper hat ein Recht gegenüber dir, deine Frau hat ein Recht gegenüber dir und dein Auge hat ein Recht gegenüber dir.“

5. Im Falle einer Krankheit hat der Gesandte Gottes die Muslime beruhigt, dass es zwischen medizinischer Behandlung des Körpers und dem Glauben keinen Widerspruch gibt. Ganz im Gegenteil, ist es eine Sache, die den Muslimen sogar abverlangt wird aus Sicht der islamischen Jurisprudenz. Der Gesandte Gottes sagte: „Behandelt oder kuriert euch, o Ihr Menschen, denn Gott hat nie eine Krankheit herabgesandt, ohne eine heilende Medizin dazu“. Mohammad (Friede sei mit ihm) rief die Ärzte zu sich und bat sie um medizinischen Rat. Er rief sogar mitunter zur Einnahme von Medikamenten auf, die Verbotenes beinhalten, nämlich bei realistischer Heilungserwartung einer Krankheit. Dies läuft unter dem Fundamentalsatz „Notwendigkeiten erlauben Verbotenes.“



6. Gemäß den islamischen Texten steht es dem Einzelnen nicht frei, sich Schaden zuzufügen bzw. seinen Körper über das Maß zu belasten. Der Gesandte Gottes hat gesagt: „Der Mensch wird am jüngsten Tag erst dann entlassen, wenn er nach vier Sachen gefragt wurde, unter anderem auch nach seinem Körper und wie er ihm Schaden zugefügt hat. In einem Hadith heißt es, man solle fünf Sachen nützen, bevor fünf Sachen eintreten, unter anderem: „deine Gesundheit vor deiner Krankheit“.
Der Islam hat seinen Anhängern nur einige Eingrenzungen und Verbote vermittelt. Denn ursprünglich ist bei den Dingen für alles eine Erlaubnis vorgesehen. Gott sagt in Sure 2:29: „Er ist es, Der alles für euch erschuf, was auf Erden ist.“ Sure 45:13: „Und Er hat das für euch dienstbar gemacht, was in den Himmeln und auf Erden ist; alles ist von Ihm“.

Das Verbotene wird definiert mit einem Wort: „Schaden“. In einem Hadith heißt es: „Kein Schaden und kein Schaden von anderen.“ D.h. Man darf sich selber bzw. den anderen keinen Schaden zufügen. Wenn es für den Körper bzw. für den Geist schädlich ist oder wenn mehr Schaden als Nutzen zu erwarten ist, so wird eine Sache islamisch verboten, wenn jedoch der Schaden und der Nutzen sich die Waage halten, so wäre das Abwenden von Unheil gegenüber Nutzen zu bevorzugen.

Es ist allgemein bekannt und bestätigt in der islamischen Jurisprudenz, dass für das Urteilen über einen bestimmten Sachverhalt nicht immer ein eindeutiger Text (aus dem Koran oder Tradition des Propheten) notwenig ist, der sich im engen Sinne auf diesen Sachverhalt bezieht. Denn es existieren viele allgemein gefasste Regeln, aus denen man unbegrenzt kleinere deduziert. Und dazu gibt es das Werkzeug des „Ijtihad“ d.h. die Anstrengung, um zu einem islamischen Rechtsgutachten zu gelangen. Vergleichende Studien kommen hier an erster Stelle. Daraus ergibt sich das Vergleichen dessen, was ohne eindeutigen Text aus den islamischen Quellen der Jurisprudenz hervorgeht, mit dem, was mit eindeutigen Texten versehen war, wenn beide den gleichen Grund haben.

Unter Anwendung dessen, was wir bislang gehört haben und hinsichtlich des islamischen Rechtsgutachten für das Rauchen ergibt sich Folgendes:
1. Im Koran Sure 7:157 heißt es: „Und Er erlaubt ihnen die guten Dinge und verwehrt ihnen die schlechten“. Schlechtes ist, was in seinem Geschmack, seinem Geruch oder in


seiner Auswirkung schädlich ist, oder wenn sein Schaden größer ist, als sein Nutzen. Und in Anlehnung an die Aussagen der Experten und die wissenschaftliche Forschung können wir mit Bestimmtheit sagen, dass der Schaden des Rauchens bei weitem größer ist, als der sogenannte Nutzen. Daher erstellen viele islamische Gelehrte ihre Rechtsgutachten, nach denen das Rauchen verboten sei. Bevor die wissenschaftlichen Erkenntnisse die Schädlichkeit des Rauchens belegten, haben viele Gelehrte gezögert, dieses Urteil so direkt abzugeben. Einige haben damals gesagt: „Auch wenn es verpönt ist, es ist aber nicht verboten“.
2. In Anwendung des Hadith „Kein Schaden und kein Schaden von anderen“ komme ich zu einem Rechtsgutachten mit einem Verbot des Rauchens, weil es schädlich ist, und überdies sein Schaden auch Unbeteiligte betrifft, die sogenannten „Passivraucher“. Auch Mütter, die während der Schwangerschaft rauchen, schaden damit dem Fötus im Mutterleib.
3. Weiters hat der Gesandte Gottes gesagt, dass Allah für euch drei Dinge gehasst hat: dass Ihr euer Geld verliert und im Übermaß bzw. Verschwendung zu leben. Beim Rauchen ist hier ebenso beides gegeben und somit ist es auch aus diesem Grund verboten. Am Jüngsten Tag wird man auch gefragt nach seinem Geld, wie und wo man es ausgegeben hat.
4. Im Koran gibt es einen Begriff, der hier Aufmerksamkeit verdient, nämlich „sich selbst Unrecht zu tun“. Unrecht gegenüber anderen ist allgemein bekannt. Es sind Handlungen, die die ganze Welt füllen, aber was ist mit dem „Sich-selbst-Unrecht-tun“? Der Koran ist sehr streng gegen das Unrecht in seinen unterschiedlichen Ausprägungen. Denn das Unrecht ist das meist Gehasste von Gott und es wird auch dementsprechend bestraft werden. Ein Mensch tut sich Unrecht, wenn er Sachen zu sich nimmt, die ihm gesundheitlichen Schaden zufügen und zwar psychisch, physisch und geistig, oder wenn es seine Gaben bzw. sein Gesundsein im Allgemeinen beeinträchtigt. Wenn die Übertreibung bei den Gottesdiensten auf Kosten des Köpers nicht erlaubt ist, welche Haltung ergibt sich dann daraus, wenn es sich um unmittelbaren leiblichen Schaden handelt, wie es sich beim Rauchen weder um Gottesdienst, noch um Nutzen, noch um eine Notwendigkeit oder gar um Bedarf handelt?

Imam Adnan Ibrahim, 18.05.2007


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