Stellungnahmen
Mittwoch 30 Mai 2001
Protest gegen die Anti-Schächten Aktion der FPÖ Oberösterreich
Dabei werden der Bevölkerung, die man mit Unterschriftensammlungen zu mobilisieren sucht, bewusst wichtige Informationen vorenthalten:
Die rechtliche Grundlage
Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 1998 stellt fest, dass ein Schächtungsverbot einen Eingriff in die verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte gesetzlich anerkannter Religionsgemeinschaften darstellt. Damals war das Vorarlberger Tierschutzgesetz Gegenstand der Beschäftigung des Gerichts, wobei man eindeutig feststellte, dass hier eine „denkunmögliche Annahme eines Verbots der rituellen Schächtung“ bestehe. Zudem sei eine Vereinbarkeit des Schächtens nach islamischem Ritus mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten gegeben. Die verfassungskonforme Auslegung des Tierschutzgesetzes wird auch im Hinblick auf die Tierschutzrichtlinien der EU geboten.
Schon im Jahre 1996 wurde in Tirol in gleicher Weise entschieden, als in zweiter Instanz ein Muslim freigesprochen wurde, den man zuerst wegen des von ihm ausgeführten Schächtens verurteilt hatte.
Im Zusammenhang mit OÖ ist besonders brisant, dass das Schächtverbot des OÖ Tierschutzgesetzes gegen Artikel 15 StGG und gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt und auch auf EU-Ebene nicht tragbar sei, wie Jens Budischowsky in einem Aufsatz aus dem Jahre 1997 nachweist.
Es ist davon auszugehen, dass schon beim ersten Präzedenzfall einer muslimischen Schächtung in OÖ sich auch öffentlich herausstellen würde, dass den Muslimen diese Praxis der Schlachtung zusteht und das Tierschutzgesetz in diesem Sinne zu revidieren ist.
Die Gerichte haben sich wiederholt mit der Frage der Betäubung beschäftigt und inwieweit diese auch im islamischen Ritus möglich sei. Doch auch hier trifft der VfGH eine klare Erkenntnis: „Es kann für den Schutz einer der Religionsausübung dienenden Handlung nicht darauf ankommen, ob innerhalb einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft einheitliche Auffassungen über deren Modalitäten bestehen.“
Der bereits zitierte Aufsatz von Jens Budischowsky widmet sich in diesem Zusammenhang ausführlich dem Faktum, dass das Schächten in die inneren Angelegenheiten der Anhänger des Islam fällt, was zu respektieren sei und Eingriffe ausschließt. Weiter stellt er fest, dass in Deutschland diskutierte Fragen, etwa ob die Mehrheit der Moslems eine Betäubung von Tieren vor deren Schlachtung akzeptiert, ob der technische Fortschritt ein Schlachten mit Betäubung in Übereinstimmung mit den islamischen Religionsgesetzen möglich macht, ob die Mehrheit der Bevölkerung das Schächten ablehnt etc., mangels Relevanz für die Zulässigkeit des Schächtens in Österreich nicht beantwortet zu werden brauchen.
In Österreich ist das Schächten anders als beispielsweise in Deutschland kein Thema. In Deutschland verboten die Nationalsozialisten das Schächten, um die jüdische Bevölkerung zu treffen und seither wurde das ehemals völlig legale Schächten für die Muslime nicht gesetzlich klar geregelt. Als Muslime wollen wir nicht nur auf uns zustehende Rechte eindringlich hinweisen, sondern verwehren uns nachdrücklich davor als herzlose Tierquäler hingestellt zu werden. Darum an dieser Stelle auch einige Hinweise zur Tierhaltung und dem von allen islamischen Rechtsschulen geforderten Schächten:
Tierhaltung und Schächten im Islam
Der Islam ist eine Religion, die in der Betonung der Würde der Schöpfung, des Menschen Respekt vor allem Leben einfordert. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Natur und deren Schutz ist darum religiöse Pflicht. Nicht erst beim Vorgang des Schächtens, sondern bereits bei der Tierhaltung und beim Transport darf kein Lebewesen Leiden ausgesetzt werden. Der Vorgang des Schächtens sieht darum eine ganze Reihe von Voraussetzungen vor. Beispielsweise darf das Tier keinem Stress ausgesetzt werden, indem es ein anderes vor ihm sterben sieht. Es soll im Stehen geschächtet werden und das Tier dabei nicht in irgendwelche Apparate gezwängt werden. Der Schnitt hat mit einem geeigneten Werkzeug rasch und fachmännisch zu erfolgen, so dass fast augenblicklich eine Betäubung einsetzt. Nach oft weniger als zwei Minuten tritt der Tod ein. Im Vergleich zur maschinell erfolgenden Tötung an Schlachthöfen, wo man die Betäubung ursprünglich zur leichteren Abwicklung und nicht aus Tierliebe einführte, ist die Prozedur für das muslimisch geschächtete Tier schneller überstanden.
Natur- und Umweltschutz ist ein Bestandteil unserer Religion. Niemand hat das Recht, willkürlich zu agieren und anderen Kreaturen Schaden zuzufügen, selbst wenn es sich um sein Eigentum handelte. Das Schächten ist nie bloßes Ritual, sondern verlangt, dass das Fleisch auch einer Verwendung zugeführt wird. Die brennenden Tierkadaver, die aus wirtschaftlichen Gründen während der Maul- und Klauenseuche in England allerorts zu sehen waren, sind in muslimischen Augen schwer entschuldbar.
Von jeher spielen ethische Fragen des Umgangs mit Tieren als Gottes Schöpfung in der islamischen Theologie eine wesentliche Rolle. Überlieferungen aus der Zeit des Propheten Muhammad bringen den Muslimen von Kindesbeinen an die Geschichte eines Mannes ins Gedächtnis, dem seine Sünden vergeben wurden, weil er nicht nur für sich Wasser aus einem schwer zugänglichen Brunnen schöpfte, sondern auch einen verdurstenden Hund tränkte. Eine andere Überlieferung dagegen beschreibt die schreckliche Strafe für das Quälen einer Katze, die dadurch zu Tode kam.
Wirtschaftliche Aspekte
Die Islamische Glaubensgemeinschaft wacht in Österreich über das ordnungsgemäß durchgeführte Schächten. Dadurch konnten in jüngster Zeit Großaufträge aus dem muslimischen Ausland, die auch die heimische Bauernschaft stärken, angenommen werden. Anstatt Tiere den Strapazen eines endlosen Transportweges auszusetzen, werden sie hier ordnungsgemäß geschächtet und können mit dem Siegel „halal“ für nach islamischem Verständnis reine Speisen auch in den Export gelangen. Auch der Bedarf der hier ansässigen ca. 350.000 Muslime, die heimische Ware häufig als Qualitätsmerkmal schätzen, kann so gedeckt werden und verschafft der hiesigen Landwirtschaft einen großen Absatzmarkt. Artgerechte Tierhaltung wird beim muslimischen Konsumenten erwartungsgemäß dermaßen bevorzugt werden, dass man so auch wirtschaftliche Erfolge erzielen könnte.
Die Ausführungen sollen dazu beitragen, die jeglicher realistischer Grundlage entbehrende Hetzkampagne der FPÖ Oberösterreich als solche zu verurteilen. Hier geht es nicht um Tierschutz, sondern um das Diskreditieren von Minderheiten.
Wien, im Mai 2001