Das Schiedsgericht
Das Schiedsgericht ist das Verfassungskontrollorgan der IGGiÖ. Es wird auf Vorschlag des Obersten Rates vom Schurarat aus fünf verdienten und integren Persönlichkeiten des islamischen öffentlichen Lebens, die keine andere Funktion in der IGGiÖ bekleiden, gebildet. Der Schurarat wählt auch zugleich den Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Die Funktionsperiode des Schiedsgerichts währt wie die Funktionsperiode des Schurarates