Der Oberste Rat
Der Oberste Rat ist das höchste geschäftsführende Organ der IGGiÖ. Er widmet sich vornehmlich exekutiven Angelegenheiten der IGGiÖ. Er ist das Hauptverwaltungsgremium der IGGiÖ für religiöse, religiös-kulturelle und vermögensrechtliche Belange der Islamischen Glaubensgemeinschaft. Die IGGiÖ ordnet und verwaltet ihre religiösen, religiös-kulturellen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten selbständig. Der Oberste Rat besteht aus fünfzehn Mitgliedern, welche vom Schurarat gewählt werden. Die Mitglieder müssen dem Schurarat angehören.